Am Beispiel einer Lohnverrechnung aus Bayern | Grafik: imSalon

22.01.2026

Lohnkosten real: Was der Arbeitgeber zahlt und beim Arbeitnehmer ankommt

Der neue Mindestlohn von 13,90 € ist in Kraft und wird sich in den Lohnverrechnungen Ende Januar bemerkbar machen. Die Auswirkungen sind – wie bei jeder Lohnerhöhung – erheblich.

Der neue Mindestlohn von 13,90 € ist in Kraft und wird sich in den Lohnverrechnungen Ende Januar bemerkbar machen. Die Auswirkungen sind – wie bei jeder Lohnerhöhung – erheblich.

Die vielen Kommentare in den Sozialen Netzwerken zeigen die Herausforderungen auf mehreren Ebenen:

  1. Auswirkungen auf das gesamte Lohngerüst

  2. Auswirkungen auf den monatlichen Mindestumsatz je Mitarbeitenden

  3. Auswirkungen auf die Preiskalkulation

Wer an einer Stellschraube dreht, muss die anderen meist mitdrehen.

Weithin wird über den Bruttolohn gesprochen – dabei wird der tatsächliche Kostenfaktor eines einzelnen Mitarbeitenden für die Personalkosten häufig übersehen. Vielen Jungunternehmer*innen ist das gar nicht bewusst.

Wichtig ist, den Überblick über den umgangssprachlichen „Brutto-Brutto“-Lohn zu behalten – also über die tatsächlichen Kosten, die ein Mitarbeitender dem Unternehmen verursacht:

  • Nettolohn: 1.766,59 € – Auszahlung an den Mitarbeitenden

  • Bruttolohn: 2.500,00 € – ausgewiesen am Lohnzettel

  • Brutto-Brutto-Lohn: 3.115,50 € – Arbeitgeberkosten

Auswirkung auf den monatlichen Mindestumsatz je Mitarbeitenden

Gängige Kalkulationen sprechen von einem Lohnfaktor x4 bezogen auf den Bruttolohn. Bei einem Bruttolohn von 2.500 € entspräche das einem monatlichen Mindestumsatz von 10.000 €, der erwirtschaftet werden müsste.

Dabei ist es wichtig, Mitarbeitenden Transparenz über alle Kosten zu geben – unter anderem über die realen Kosten ihrer Beschäftigung –, um die Notwendigkeit dieses Mindestumsatzes nachvollziehbar zu machen. Hilfreich ist dabei auch die Grafik: „Die Kosten hinter einer Frisur beim Friseur“.

Und: Beim Mitarbeitenden kommt nicht automatisch „mehr“ im selben Verhältnis an. Steigt der Bruttolohn von 2.500 € auf 3.000 € (also um 20 %), kommt das nicht vollständig beim Mitarbeitenden an: Der Nettolohn steigt lediglich um 16 % auf 2.052 €.

Am Lohnanstieg verdient in jedem Fall auch die öffentliche Hand – also Staat und Sozialversicherungen.