19.10.2020
Krankschreibung per Telefon mit Erkältung ab heute wieder möglich
Erkältet oder verschnupft, ab heute können MitarbeiterInnen ihren Arzt anrufen und sich telefonisch bis zu 7 Tage krank schreiben lassen. Diese Regelung gilt bis 31.12.2020
Die Infektionszahlen zu COVID-19 steigen. Kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.
MitarbeiterInnen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankschreiben lassen. Ärzte müssen sich im Rahmen einer telefonischen Befragung persönlich vom Zustand der PatientIn überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. So soll vor allem eine Alternative zum Praxisbesuch geschaffen werden ."Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken", erläutert Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Diese Sonderregelung gilt ab heute 19.10. bis vorerst 31.12. 2020.!
„Durch die zeitlich befristete Regelung, erst einmal bis zum Jahresende, berücksichtigen wir zudem die dynamische Entwicklung der Pandemie. Der G-BA wird rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten. Wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen, haben wir alle in diesem Jahr gelernt.“ ergänzt Prof. Josef Hecken.
Unabhängig davon sollten Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen oder nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.