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19.01.2023

Jugendarbeitsschutz: Das gilt für Friseur*innen unter 18

Der Schutz von Jugendlichen Azubis im Alter von 15-18 Jahren bei der Arbeit ist klar geregelt: Arbeitszeiten, Umgang mit kosmetischen Produkten und Tipps für die Umsetzung ...

Um die Sicherheit im Arbeitsalltag zu gewährleisten, veröffentlicht die BGW Kataloge online als ► "Sichere Seiten".

Für junge Mitarbeiter*innen unter 18 gilt der Jugendarbeitsschutz. 

Jugendliche dürfen

[Arbeitszeit/Berufsschule]

• in der Woche von 6 Uhr bis 20 Uhr und in Mehrschichtbetrieben – nach Anzeige an die Aufsichtsbehörde – bis 23 Uhr arbeiten.

• täglich maximal 8,5 Stunden arbeiten.

• pro Woche maximal 40 Stunden an 5 Arbeitstagen arbeiten, auch an Samstagen (bis auf 2 Samstage pro Monat).

• bis zu 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.

• an 2-stündigen betrieblichen Ausbildungsveranstaltungen während des Blockunterrichts (25 Stunden pro Woche) teilnehmen

[Umgang mit Gefahrenstoffen/kosmetischen Produkten]

•im Normalfall alle Tätigkeiten im Friseurhandwerk ausüben.

• mit kosmetischen Produkten wie Shampoos, Stylingprodukten, Färbe-, Dauerwell- und Haarpflegemitteln sowie mit Desinfektionsmitteln und Haushaltsreinigern nur umgehen, wenn ein direkter Hautkontakt vermieden wird. Mehr über den geeigneten Hautschutz finden Sie unter Sichere Seiten ► „Hautschutz“

 

 

Jugendliche dürfen nicht

[Arbeitszeit/Berufsschule]

• nach 20 Uhr am Tag vor der Berufsschule arbeiten, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt, und

• an Berufsschultagen vor dem Unterricht arbeiten, sofern dieser vor 9 Uhr beginnt. Dies gilt auch für Auszubildende über 18 Jahre.

• nachmittags an einem Berufsschultag arbeiten, wenn der Berufsschulunterricht 5 Stunden (à 45 Minuten) dauert.

• während des Blockunterrichts arbeiten, wenn dieser 25 Stunden pro Woche umfasst.

• am Tag einer Prüfung und einen Tag vor einer schriftlichen Prüfung arbeiten

[Umgang mit Gefahrenstoffen/kosmetischen Produkten]

• für selbstständige Arbeiten eingeteilt werden, bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

 

Tipps für die Umsetzung

Unterweist eure jugendlichen Mitarbeiter*innen halbjährlich hinsichtlich möglicher Gefahren und informiert über entsprechende Schutzmaßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel das Tragen von Handschuhen bei Verwendung von u.a. Färbemitteln.

Bezieht eure Mitarbeiter*innen unter 18 bei der Gefährdungsbeurteilung mit ein, damit schon von Anfang an eine Sensibilisierung stattfindet.

Bitte beachtet, dass es aufgrund von Tarifverträgen abweichende regionale Regelungen bezüglich der Arbeitszeit geben kann.

Die aktuellen Jugendarbeitsschutz-Empfehlungen der BGW findet ihr ► hier

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