

10.12.2025
Gültigkeit von Friseur-Gutscheinen: 3 Jahre –worauf Salons achten sollten
Gutscheine bieten eine tolle Möglichkeit über glückliche Klienten Neukunden anzusprechen. Eine zeitliche Limitierung ist allerdings nicht erlaubt, denn 3 Jahre Gültigkeit sind Pflicht ...
In Deutschland verjähren Gutscheinansprüche in der Regel nach 3 Jahren – gerechnet ab Ende des Ausstellungsjahres. (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist)
Wichtig ist die saubere Trennung zwischen Einlösefrist (was ihr auf den Gutschein schreibt) und Verjährung (gesetzliche Frist).
Und: Gutscheine sind meist übertragbar, Barauszahlung ist meist nicht Pflicht und Ausnahmen gibt’s, wenn ihr die Leistung gar nicht mehr anbieten könnt.
Warum das Thema wichtig ist
Gutscheine sind im Salon-Alltag ein echter Umsatz- und Neukunden-Booster. Gleichzeitig passieren die meisten Streitfälle nicht aus bösem Willen – sondern wegen unklarer Bedingungen (kein Datum, falsche Frist, „nur für XY“ etc.).
Einlösefrist vs. Verjährung
Einlösefrist: Zeitraum, den ihr aktiv auf den Gutschein druckt („einlösbar bis …“).
Verjährung: gesetzliche Frist, nach der Ansprüche grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar sind – in der Regel 3 Jahre. (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist)
Wichtig! Ein „Ablaufdatum“ auf dem Gutschein ist nicht automatisch das Ende aller Rechte – es kommt auf den Einzelfall an. Für die Praxis hilft: klar formulieren und fair bleiben.
Welche Gutscheinarten es gibt
Gratis- & Promo-Gutscheine (ohne Bezahlung)
Das sind z. B. Kennenlern-Aktionen, Rabattkarten, „10 € ab 35 €“, Geburtstagsgutscheine, etc.
Hier könnt ihr Bedingungen größtenteils frei gestalten – wichtig ist, dass sie klar und deutlich kommuniziert sind (z. B. Zeitraum, Mindestumsatz, „nur für NeukundInnen“).
Beispiele:
- „10% auf Haarfarbe – einlösbar im Januar“
- „Gratis Brow-Upgrade – nur im April“
- „-30% auf den ersten Service“
- € 20,- Willkommensguthaben auf Services > € 50,-
Entgeltliche Gutscheine (bezahlt)
Hier unterscheidet man im Salon praktisch zwischen:
WERTGUTSCHEIN (Euro-Betrag)
Der Klassiker: „Gutschein über 50 €“.
► In Deutschland gilt dafür regelmäßig die dreijährige Verjährung, gerechnet ab Ende des Ausstellungsjahres.
Beispiel: Kauf am 10.06.2024 → Fristbeginn 31.12.2024 → Verjährung typischerweise mit Ablauf 31.12.2027.
LEISTUNGSGUTSCHEIN (konkrete Dienstleistung)
Z. B. „Haarschnitt“, „Balayage“, „Tönung“.
► Kann in der Praxis heikel sein, weil sich Preise/Kosten ändern. Deshalb: Wenn möglich lieber Wertgutschein (Euro) ausstellen.
Gutscheine sind immer übertragbar
In der Regel ist ein Wertgutschein nicht auf eine bestimmte Person bezogen und kann jederzeit weitergegeben werden. Auch wenn ein Name angegeben ist, so kann der bezahlte Gutschein weitergegeben werden. Jeder, der den Gutschein in Händen hält, muss ihn auch einlösen dürfen - sogar dann, wenn ein anderer Name darauf steht!
Barablöse - ja oder nein?
Für Gratisgutscheine gibt es grundsätzlich kein Geld.
Für Wertgutscheine gilt grundsätzlich "Kein-Geld-zurück". KundInnen können einen Gutschein normalerweise nicht einfach in bar auszahlen lassen. Auch Restbeträge müssen meist nicht bar ausgezahlt werden. Ein Vermerk auf Teileinlösung auf dem ursprünglichen Gutschein ist aber fair und sinnvoll, KundIn soll ja wiederkommen.
Wichtige Ausnahme:
Wenn ihr die versprochene Leistung auf einem Leistungsgutschein nicht mehr erbringen könnt (z. B. Service komplett eingestellt, Betrieb schließt), besteht in der Regel ein Anspruch auf Auszahlung des noch offenen Betrags.
Ein Betriebsnachfolger ist nur zur Einlösung verpflichtet, wenn er den Betrieb als ganzes übernommen hat.
Friseurgutschein Checkliste:
Das sollte auf jeden Gutschein (oder in die Bedingungen)
Damit es später keine Diskussion gibt, schreibt immer ein Ausstellungsdatum auf den Gutschein!
Must-haves:
- Aussteller/Salonname + Kontakt
- Ausstellungsdatum
- Gutscheinart: Wert (€, z. B. 50 €) oder Leistung (z.B. Waschen-Schneiden-Föhnen)
- Bedingungen (klar & kurz): z. B. „nicht mit anderen Aktionen kombinierbar“
- Optional: Einlösefrist (fair und verständlich)
- Bei Aktionen: Zeitraum, Mindestumsatz, Zielgruppe: „nur NeukundInnen“, „nur Studierende“, etc.
Musterformulierungen (copy/paste)
Wertgutschein
„Wertgutschein über € 50. Ausgestellt am TT.MM.JJJJ. Einlösbar auf alle Salonleistungen und Produkte (ausgenommen ggf. …).“
Promo-/Gratisgutschein
„Aktionsgutschein: -20% auf Haarfarbe für Studierende. Gültig 01.–31.01.2026. Nicht kombinierbar.“
Leistungsgutschein mit „sauberer“ Praxislösung
„Gutschein für Haarschnitt. Einlösbar bis TT.MM.JJJJ. Nach Ablauf kann der Gutschein auf Wunsch in einen Wertgutschein in Höhe des bezahlten Betrags umgewandelt werden.“
Für die Zukunft: Kulanz & Kundenservice
- Intern sollte es klare Leitlinien dazu geben: Wie gehen wir mit „abgelaufenen“ Gutscheinen um?So vermeidet man Streit und schlechte Bewertungen.
- Auch MitarbeiterInnen gehören dazu geschult. Alle im Team sollten den Unterschied zwischen WERT-Gutschein und GRATIS-Gutschein kennen und wie sie mit abgelaufenen Gutscheinen umgehen sollen.
Wichtiger Hinweis der Redaktion
Dieser Beitrag bietet einen praxisnahen Überblick für österreichische Friseurunternehmen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Im Zweifel – besonders bei Streitfällen – solltest du dich an eine professionelle Rechts- oder Steuerberatung wenden.

