Credit: imSalon Grafik

04.07.2016

Mindestlohn und die richtige Preis-Mindesterhöhung - Kolumne Dieter Schneider

Gastkommentar von Dieter Schneider

Was bedeutet eine Steigerung des mindestlohns für den einzelnen Friseurunternehmer?

Meine Empfehlungen

Sie sollten als Friseurunternehmer die Preise um rund 2% erhöhen und das damit erklären, dass die Lohnkosten im Friseurhandwerk rund 50% der Bruttoumsätze ausmachen. Wer jetzt mit Blick auf seine Gewinn und-Verlustrechnung meint, er oder sie hätte weniger als 50 Prozent Lohnkosten, kennt den Unterschied von Lohnaufwand und Lohnkosten nicht oder hat ihn nicht begriffen.

Wichtig dabei ist die Erklärung, dass bei einer Anhebung des Mindestlohnes auch die „Besserverdienenen“ nicht leer ausgehen dürfen. Selbstverständlich gilt das auch für Meisterlöhne. Nicht zu empfehlen ist, aus Bequemlichkeit notwendige Preiserhöhungen wegen anderer Kosten- und/oder Leistungssteigerungen mit dieser Preiserhöhung zu verbinden.

2% Preiserhöhung bedeuten aber nicht eine lineare Erhöhung aller Preise um 2%. Eine differenzierte Preiserhöhung mit runden Euro-Beträgen ist notwendig. Dafür spricht, dass Preiserhöhungen nicht nur kostengerecht, sondern auch marktgerecht vorgenommen werden sollten. Für die Kostengerechtigkeit muss der Unternehmer mit dem Taschenrechner sorgen, für die Marktgerechtigkeit sind gezielte Gespräche mit den Mitarbeitern notwendig. Nicht nur wegen deren „Fronterfahrungen“, sondern mehr noch wegen einer glaubwürdigen Preisverteidigung bei den Kundinnen und Kunden.

Voraussetzung für eine kostengerechte und differenzierte Preiserhöhung ist eine Mengenstatistik der umsatzrelevanten Bedienungsarten. Wer die nicht hat, dem können Durchschnittswerte aus Betriebsvergleichen weiterhelfen:

Umsatzanteile Damensalon

  • Haarschnitt 35%
  • Frisur 25%
  • Farbbehandlungen 30%
  • Sonstige Behandlungen 10%

Das bedeutet z.B., dass die Erhöhung des Haarschneide-Preises um 2,00 Euro einen Gesamtumsatz-Effekt von +0,70 Euro hat. Bei 35 Euro Durchschnittsumsatz pro Kundin sind das exakt 2 Prozent Preiserhöhung.

Wer seine betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse aufbessern und aktualisieren will, dem seien meine MARKTLÜCKE-Themenmagazine „Kalkulation“ und „Löhne und Preise“ empfohlen. Das hilft nicht nur zum besseren Verständnis meiner voran gegangenen Empfehlungen, sondern auch bei der glaubwürdigen und sachkundigen Information der Mitarbeiter und Kunden bezüglich notwendiger Lohn- und Preiserhöhungen. Zu bestellen direkt beim Marktlücke-Verlag!