Credit: Friseur.digital / YouTube / Screen

05.09.2022

Energiepreispauschale - was als Arbeitgeber tun, erklärt Heiko Schneider

Friseurunternehmer Heiko Schneider berät zur Energiepreispauschale und listet auf, was Unternehmer*innen dazu wissen müssen. Das Video in der Nachschau …

Der umtriebige Friseurunternehmer Heiko Schneider schafft es immer wieder, die Branche mit seinen Ideen zu begeistern. Sein neuester Coup? Eine eigene Info-Reihe, in der er für die Friseurbranche wichtige und relevante Themen aufgreift und in ca. 15-minütigen Kurzvideos erläutert und erklärt. 

Den Auftakt macht die Energiepreispauschale und deren Beantragung, die, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung, bis Ende der Woche (!) zu erfolgen hat. Die Ausstrahlung des Videos war bereits am 03.09. - auf YouTube kann es nachgeschaut werden. 
 

EPP Stichtag: 11.September!

Unser imSalon TIPP!
In dieser Woche ist es wichtig, den Steuerberater zu kontaktieren, denn bis 11. September muss die Energiepreispauschale (kurz: EPP) bei der Finanzbehörde beantragt werden. Friseurunternehmer Heiko Schneider kennt hierbei die Antworten auf wichtige Fragen wie:

  • Gibt es Ausnahmen beim Stichtag?
     
  • Wie viel bleibt von den 300 Euro brutto der Energiepreispauschale netto eigentlich übrig?
     
  • Wer genau bekommt die EPP ausbezahlt und wie wird sie wann ausgezahlt?
     
  • Was muss man als Unternehmer*in bei der Beantragung beachten?
     

Im 15-minütigen YouTube Video berät Heiko Schneider kostenlos und gewohnt informativ.
 

Unbedingt anschauen: