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23.01.2023

Elektronische Krankmeldung - Tipps für Salonunternehmer

Seit 1. Januar gilt die digitale Krankmeldung, was heißt das für Unternehmen in der Praxis? Heiko Schneider hat das Abfragen bei der Krankenkasse durchexerziert. Seine Tipps…

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die elektronische Übermittlung der Krankmeldung für alle gesetzlich krankenversicherten Personen; den „gelben Schein“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit in seiner alten Form gibt es nicht mehr. Was bedeutet das für die Unternehmen? Wie kommt eine Krankmeldung zukünftig beim Unternehmen an?

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Unternehmen in der Holschuld

Auch wenn Krankgeschriebene vom Arzt nach wie vor eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgehändigt bekommen, müssen gesetzlich Versicherte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln. 

Selbstverständlich aber muss eine Arbeitsunfähigkeit auch künftig dem Unternehmen mitgeteilt werden, beispielsweise telefonisch. Und damit liegt der „Ball“ dann bei den Unternehmen, denn neu ist, dass diese nun verpflichtet sind, sich die Krankschreibung auf elektronischem Weg von der gesetzlichen Krankenkasse zu besorgen.

Die digitale eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) kann von Arbeitgeber*innen nach dem 1. Tag der Krankschreibung bei der jeweiligen Krankenkasse des oder der Krankgeschriebenen digital abgerufen werden. Die Daten werden Arbeitgebern über abgesicherte Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt.

Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber dann folgende Informationen:

  • Namen der versicherten Person
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung

Die Vorgehensweise zur Übermittlung einer Krankschreibung regelt §5 des Lohnfortzahlungsgesetzes, das hier einzusehen ist: https://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html

Abfrage der eAU im Praxistest

Wie die Abfrage einer eAU in der Praxis funktioniert und was es dabei zu beachten gilt, hat Heiko Schneider für euch schon einmal durchexerziert. Seine Erfahrungen und seine Tipps gibt er hier in seinem jüngsten Kurz-Video an euch weiter: 

Heiko Schneider informiert die Branche in einer neuen YouTube Inforeihe über für die Friseurbranche wichtige und relevante Themen, in ca. 15-minütigen Kurzvideos kurz, knapp, informativ. Ob Trinkgeldverordnung, Mitarbeitergespräche, Mehrwertsteuersenkung, Jahresplanung, hier teilt er mit euch seine Gedanken und ist dabei stets up to date: youtube.com/@friseurdigital