Credit: Matheo Richter

06.05.2020

Corona: Wie mit Kindern im Salon umgehen?

Eltern sind verunsichert, manche Friseure auch. Wie ist das jetzt mit den Kindern im Salon? Was ist erlaubt, was darf nicht sein? Eine Übersicht.

Den Kunden der Zukunft wachsen auch die Haare! Und da wir es nicht darauf ankommen lassen sollten, dass sich Eltern via YouTube zum „Private Hairstylist“ ausbilden lassen, hier unsere kurze Übersicht:
 

Kinder im Salon – das sagt der BGW:

Müssen Kinder einen Mundschutz tragen?
Ja. Kinder wurden ebenfalls als Überträger des Virus identifiziert und müssen, wenn sie alt genug sind, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Kinder die dafür zu klein sind, sollten sich aktuell nicht in einem Friseursalon aufhalten.

Liegen Altersbeschränkungen vor?
Nein. Aber wie beschrieben, müssen Kinder alt genug sein, um eine Maske tragen zu können und dürfen sich beispielsweise nicht die Maske vom Gesicht ziehen.

Darf ich Kindern auch ohne vorheriges Haarewaschen die Haare schneiden?
Nein. Die Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID 19) legen fest, dass bei jedem Kunden, jeder Kundin die Haare gewaschen werden müssen. Für Kinder gilt zur Eindämmung der Coronapandemie derselbe Grundsatz. Eine weitere Bedienung ist nur mit gewaschenen Haaren möglich.

Ist die Anwesenheit der Eltern beim Frisieren des Kindes erlaubt?
Kommt darauf an. Die Anwesenheit der Eltern ist eine Einzelfallentscheidung und abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes. Alle müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und auf den nötigen Abstand achten.

Dürfen Kinder auf dem Schoß der Eltern sitzen?
Wir sagen Nein. Da auf den nötigen Abstand zu achten ist, interpretieren wir so die derzeitige Rechtsgrundlage vom BGW und empfehlen das zu unterlassen.

Dürfen KundInnen Kinder mitbringen?
Nein. Kinder dürfen nur in den Salon, wenn ihnen die Haare geschnitten werden sollen. „Es ist davon abzusehen, Kinder oder Personen mitzubringen, die keine Friseurdienstleistung in Anspruch nehmen.“ Durch die neuen Arbeitsschutzstandards sind keine Wartebereiche mehr zulässig. Und da die Aufnahmekapazitäten ohnehin stark begrenzt sind, ist der Aufenthalt weiterer Personen im Salon nicht gestattet. Ausnahmen: Personen, die unbedingt auf Betreuung oder Hilfestellung angewiesen sind. Mutter und Kind-Termine also im besten Fall parallel vereinbaren!


HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass es hier regelmäßige Änderungen vonseiten des BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) geben kann. Aktualisierungen und die entsprechenden Wortlaute können Sie HIER nachlesen:
BGB Corona und Friseure online

Beachten Sie auch, dass die Anforderungen eventuell von Bundesland zu Bundesland variieren können. Informieren Sie sich bei Unklarheiten auch bei Ihrer Innung.