02.10.2020
Bußgelder für Corona-Regel Verstöße im Friseursalon nach Bundesland
Update vom 30.09.2020: Von 50€ bis 25.000 € ist alles dabei, geahndet werden von Nichteinhaltung der Maskenpflicht oder des Mindestabstandes ebenso nicht nachweisbare Hygienekonzepte, mangelhafte Dokumentationspflicht. Wer wo für was und wieviel zahlen muss ...
Seit Mai sind Friseursalons wieder geöffnet, an die Auflagen haben sich mittlerweile alle gewöhnt, entsprechend Salons um-/aufgerüstet und Mitarbeiter geschult. Kunden sind darauf längst vorbereitet. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass man immer wieder maskenlose Friseure/ Kunden im Schaufenster erspäht.
Was Corona für rechtliche Folgen hat oder was ein Verstoß gegen die Auflagen für Sanktionen nach sich zieht, fällt im jedem Bundesland anders aus. In der Regel handelt es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, können jedoch, z.B. bei Missachtung geltender Vorschriften das Infektionsschutzgesetz betreffend rasch zu Straftaten werden. Dann drohen saftige Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Baden-Württemberg
- Verstoß gegen die Maskenpflicht 100 – 250 € / KundInnen
- Nichteinhaltung der Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern - 250 - 1.000 € - Betrieb
- Nichteinhaltung der Auflagen zum Schutz vor Infektionen - 50 – 2.500 € -Betrieb
- Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot - 500 – 2.000 € - die betroffene Person, also Kunde,
*Verbote ergeben sich aus § 4 Abs. 1 CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Baden-Württemberg erhalten Sie ►HIER
Bayern
- Verstoß gegen die Maskenpflicht 150 € / Person - gilt für KundInnen ab 14 Jahre
- Nichteinhaltung der Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass zwischen Personen der vorgegebene Mindestabstand eingehalten wird - 5.000 € - Verantwortlichen
- Nichteinhaltung der Verpflichtung, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche - 5.000 € - Verantwortlichen
- Wer nicht sicherstellt, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt zahlt 5.000 € - Betreiber
- Wer kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen kann, dem drohen 5.000 € - jede beteiligte Person
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Bayern ►HIER
Berlin
- Verstoß gegen die Maskenpflicht 50 - 500 € / jede betroffene Person
- Nichteinhaltung des Mindestabstands, können ein Bußgeld von 50 - 500 € - jede beteiligte Person
- Nichtvorhalten eines Hygienekonzepts250 - 5.000 € - Betreiber
- Verstoß gegen die Pflicht, Aushänge zu den Schutz- und Hygienekonzepten gut sichtbar auszuhängen 50 -5.000 € - Betrieb
- Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsdokumentation zu führen, Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht oder gegen die Herausgabepflicht50 - 500 € - Betrieb
- Nichtgewährleistung der Einhaltung der Zutrittsregelung bezogen auf die maximal für die jeweilige Fläche zugelassene Personenzahl 100 - 2.500 € - Betrieb
- Nichtgewährleistung der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln100 – 2.500 € - Betreiber
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Berlins ►HIER
Brandenburg
- Verstoß gegen Mindestabstandsgebot 50 - 250 € / jede betroffene Person
- Verstoß gegen die Maskenpflicht50 - 250 € / jede Person
- als Arbeitgeber oder Betreiber Hygienekonzept nicht umgesetzt 100 - 5.000 € Geschäftsführung
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Brandenburg ►HIER
Bremen
- Anordnung bezüglich Abstandsgebots missachtet - 500 € - Verantwortlicher
- Anordnung bezüglich Sicherheitsmaßnahmen missachtet - 500 € - Verantwortlicher
- Anordnung bezüglich Terminvergabe missachtet - 500 € - Verantwortlicher
- Anordnung bezüglich Dokumentationspflichten missachtet - 500 € - Verantwortlicher
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Bremen ►HIER
Hamburg
- Nichtbeachtung des Mindestabstands von 1,5 m an öffentlichen Orten (sofern die örtlichen und räumlichen Gegebenheiten dies zulassen; bei Angeboten mit gesteigerter Atemluftemission mindestens 2,5 m) - 150 € - jede beteiligte Person
- fehlende Trennvorrichtungen in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – 500 – 1.000 € - Betrieb
- Nichtbeachtung des Gebotes, ein Schutzkonzept zu erstellen oder dieses der zuständigen Behörde vorzulegen oder die Einhaltung zu gewährleisten – 500 – 1.000 € - jede verpflichtete Person
- Nichtbeachtung des Gebotes, Kontaktdaten zu erfassen, zweckfremde Nutzung von Daten oder unbefugte Überlassung der Daten an Dritte – 500 – 1.000 € - jede verantwortliche Person
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Hamburg ►HIER
Hessen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht - 50 € / betroffene Person
- Verstoß gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Mitarbeiter) – 50 -200 €
- in Betrieben Empfehlungen des RKI sowie Abstandsgebot nicht eingehalten - 200 - 1.000 € - Betrieb
- bei Dienstleistungen Empfehlungen des RKI missachtet - 200 - 1.000 € - Dienstleister
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Hessen ►HIER
Mecklenburg-Vorpommern
- Verstoß gegen Maskenpflicht - 50 – 100€ / betroffene Person
- Nichteinhaltung des Mindestabstands - 150 € / betroffene Person
- Nichteinhalten derAuflagen in Dienstleistungsbetrieben - 500 - 1.000 € - Betrieb
- Hygieneanforderungen nicht eingehalten – 500 – 1.000 € - Betrieb
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Mecklenburg-Vorpommern ►HIER
Niedersachsen
- Verstoß gegen hier geltende Corona-Maskenpflicht - 100 – 150 € - betroffene Person
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Niedersachsen ►HIER
Nordrhein-Westfalen
- erforderliche Schutzmaßnahmen nicht getroffen bzw. deren Einhaltung nicht sichergestellt – 25.000 €
- erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzstandards nicht eingehalten - Bußgeld bis 25.000 €
- Missachtung der Maskenpflicht – 150 €
Laut aktueller Corona-Verordnung des Landes NRW gilt:
“Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.” (§ 18 Abs. 1 CoronaSchVO)
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Nordrhein-Westfalen ►HIER
Rheinland-Pfalz
- Unterlassen der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen – 1.000 € - Betrieb
- Verstoß gegen die Kontakterfassungspflicht – 1.000 € - Betrieb
- Nichteinhaltung des Mindestabstandes - 50 € - jede beteiligte Person
- Verstoß gegen die Maskenpflicht – 50 € - jede beteiligte Person
„Ordnungswidrige Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz sowie die Verordnung des Landes können gemeinhin mit Geldbußen bis 25.000 € geahndet werden. Eine Auflistung der derzeit 95 erfassten Ordnungswidrigkeiten des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie in § 23 10. CoBeLVO (PDF).“
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Rheinland-Pfalz ►HIER
Saarland
- Keine Sicherstellung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im jeweiligen Verantwortungsbereich - bis 500 € - Betrieb
- Verstoß gegen die Verpflichtung, die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten - bis 500 €- Betrieb
- Verstoß gegen die Mindestabstandsregel - bis 100 € - betroffene Person
- Betrieb ohne bereichsspezifisches Hygienerahmenkonzept (sofern erforderlich) – 2.000 €
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Saarland ►HIER
Sachsen
- Missachtung der Maskenpflicht – 60 € - betroffene Person
- Nichteinhaltung des Mindestabstandes - 150 € - jede betroffene Person
- Nichteinhaltung des Hygienekonzepts Angeboten - 500 €- Betrieb
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Sachsen ►HIER
Sachsen-Anhalt
- Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, des vollständigen Führens einer Anwesenheitsliste oder der Durchführung einer ordnungsgemäßen und dokumentierten Reinigung - 1.000 € / Betrieb
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Sachsen-Anhalt ►HIER
Schleswig-Holstein
- Ausführen von Tätigkeiten am Gesicht eines Kunden ohne die besonderen Schutzmaßnahmen - 500 € - Dienstleister
- Verstoß der erforderliche Maßnahmen, um die Einhaltung der Hygienestandards zu gewährleistet – 500 – 2.000 € - Betrieb
- erforderliche Informationsaushänge nicht angebracht 500 – 1.000 € - Betrieb
- fehlendes oder unvollständiges Hygienekonzept – 500 – 3.000 € - Betrieb
- keine Kontaktdaten von Besuchern, Kunden u. a. Personen erhoben, obwohl dies erforderlich war 1.000 - 3.000 € - Betrieb
- Mindestabstand trotz wiederholter Aufforderung durch eine Ordnungskraft nicht eingehalten - 150 € - betroffene Person
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Schleswig-Holstein: ►HIER
Thüringen
- Keine oder falsche Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes - 60 €- Person
- Verletzung des Mindestabstandes, sofern keine Ausnahme vorliegt – 100 € - Person
- Nichteinhaltung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen - 500 - 1.000 € -Betrieb
- Fehlendes, schriftliches Schutzkonzept bzw. ein solches nicht vorgehalten oder vorgelegt - 1.500 - 2.000 € - Betrieb
- Nichtbeachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben des Konzeptes der obersten Landesbehörde - bis zu 3.000 € je Schwere - Betrieb
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Thüringen: ►HIER
STAND: 30.09.2020
Achtung, es können täglich neue Änderungen bekanntgegeben werden, wir bitten Sie daher auch immer ihre lokalen Verlautbarungen von Stadt/ Land zu erfragen.