

26.05.2020
Corona-Betriebsbegehungen - so ist der Ablauf
Das Schließen von Salons ist natürlich eine der äußersten Maßnahmen, beim Nichteinhalten der Hygiene-Regeln im Salon. Deswegen übernimmt die BGW eine beratende Funktion bei Betriebsbegehungen.
Die BGW möchte Salon-Betriebe unterstützen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Das ist auch der Grund, warum Vor-Ort-Überwachungen in Form von Betriebsbegehungen durchgeführt werden.
Betriebsbegehungen des BGW in zwei Phasen
Diese finden angemeldet als auch unangemeldet statt. Anhand des Arbeitsschutzstandards werden die Arbeitsbedingungen im Betrieb überprüft. Bei Termin 1 findet eine Prüfung sowie Beratung statt. Jeder Salon hat somit die Chance Versäumnisse nachzubessern. Bußgelder werden auch nicht sofort verhängt.
Termin 2 wird bei gravierenden Mängeln abgehalten.
Zusätzlich steht die BGW für eine telefonische Nachfrage und Beratung zur Verfügung, damit auch jeder Betrieb mit den Hygienestandards zurecht kommt.