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07.11.2025

Bist du noch Friseurmeister oder schon Bachelor Professional?

Die einen schwören auf ihren „Meister“, um ihr Know-how zu zeigen, die anderen setzen auf den internationalen Abschluss „Bachelor Professional“. Im Grunde kein Unterschied - oder doch?

Der Titel „Bachelor Professional im Friseurhandwerk“ wird seit Januar 2020 in Deutschland im Zuge der Meisterprüfung an FriseurInnen verliehen. Die im BBiG (Berufsbildungsgesetz) verankerte Bezeichnung „Bachelor Professional“ hat zum Ziel, berufliche und akademische Abschlüsse auf eine gleiche Ebene zu stellen.

Friseurmeister adé?

In Deutschland werden weiterhin als Abschluss der nächsthöheren Ausbildung nach dem Gesellenbrief die Titel „Friseurmeister“ bzw. „Friseurmeisterin“ verliehen. Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung „Bachelor Professional im Friseurhandwerk“ geführt werden. Wichtig: Nur „Bachelor Professional“ als Titel reicht aber nicht aus - die Angabe des Handwerks muss enthalten sein. Im Falle einer abgeschlossenen Friseurausbildung lautet die korrekte Bezeichnung: Bachelor Professional im Friseurhandwerk

Image-Push für das Handwerk und das Team

Noch wird der Friseur-Bachelor als Selbstbezeichnung spärlich eingesetzt. Salonbetreiber Hans Wieghorst hat jedoch auf Wunsch seines Teams den Titel Bachelor Professional auf der Website aufgeführt. Zum einen sei es die Aufwertung des Berufsbildes Friseur, die mit der internationalen Bezeichnung einhergeht. Zum anderen waren es die Mitarbeitenden, die den Wunsch äußerten, als Bachelor Professional bezeichnet zu werden. ► Hans Wieghorst: „Es geht mir hier um die Außendarstellung. Das Wort Bachelor ist ein Begriff für eine fundierte Ausbildung. Das hat sich auch die Salonleitung gewünscht und dem bin ich nachgegangen.“

Zeugnisse und Meisterbrief

Im Jahr 2019 haben sich die Handwerkskammern darauf geeinigt, dass die Vorlagen der Meisterprüfungs-Zeugnisse bundesweit mit gleichen Inhalten ausgestellt werden. ► Christian Hertlein, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses ZV Friseurhandwerk, erklärte dazu: „Auf den Zeugnissen wird die Bezeichnung „Bachelor Professional“ genannt und dass der Absolvent auch berechtigt ist, diesen Titel zu führen. Auf der Rückseite des Zeugnisses ist unter Punkt 6. die Eingruppierung im DQR (A.d.R. Deutscher Qualifikationsrahmen) und EQR (A.d.R. Europäischer Qualifikationsrahmen) auf Niveau 6 zu finden. Zusätzlich gibt es ein Beiblatt mit Erläuterungen zum DQR und EQR.“

Die Meisterbriefe (Schmuckbriefe), die bei der Handwerkskammer beantragt werden können, führen den Titel „Bachelor Professional“ nicht an.

Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung

Wer einen Blick ins BBiG wirft, findet unter § 53 die gesetzliche Regelung zum Bachelor Professional ► § 53c BBiG - Einzelnorm

In der Handwerksordnung, die dem Berufsbildungsgesetz unterliegt, kann unter § 51 nachgeschlagen werden ► § 51 HwO - Einzelnorm