

27.03.2020
Berliner Friseure haben jetzt Zugriff auf nicht rückzahlbare Soforthilfemaßnahmen bis 15.000 €
Antragstellung auf Soforthilfe für Berliner ab jetzt möglich. Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 € Soforthilfe ...
Die kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel wurde freigeschaltet. Eine Registrierung im Kundenportal ist hierfür ausdrücklich nicht notwendig. Viele Berliner Friseure werden diese Maßnahmen nutzen können.
Folgende Antragsberechtigte erhalten:
- gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin
erhalten Soforthilfeunterstützung 5.000 € aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 € aus Bundesmitteln
- für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin erhalten bis zu 15.000 € aus Bundesmitteln.
Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.
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