Eine FFP2-Maske, Handschuhe, Schutzkittel und eine Schutzbrille müssen beim Durchführen eines Corona-Tests getragen werden | C: Adobestock/Alexandr

19.04.2021

Arbeitsschutzmaßnahmen beim Durchführen des Covid19 Schnelltests

Die Arbeitsschutzmaßnahmen für die Durchführung von Corona-Schnelltests sind einzuhalten. Das Personal muss eine FFP2-Maske, Handschuhe, Schutzkittel und eine Schutzbrille während der Durchführung tragen...

Das Personal muss beim Durchführen des Testabstrichs persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen:

  • mindestens FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken
  • Handschuhe
  • Schutzkittel und Schutzbrillen oder Visiere

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen – eine Betriebsanweisung und ein Hygieneplan sind zu erstellen. Das durchführende Personal ist anhand der festgelegten Regeln vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach regelmäßig fachkundig zu unterweisen. Die ABAS-Empfehlung zu "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2" ist zu beachten.

Handschuhe sind zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppungen nach jedem Probanden zu wechseln.

Die übrige Schutzkleidung, insbesondere die Atemschutzmaske ist bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung unverzüglich zu wechseln.

Was sind PoC Antigen Tests?

Neben den PCR-Tests gibt es die sogenannten Antigen-Schnelltests. Sie werden unterschieden in Point-of-Care-Antigen-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) für den professionellen Gebrauch (Schnelltests) und Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests). Bei PCR-Tests werden im Labor anhand von genetischem Virus-Material in der Probe Erreger nachgewiesen, was bis zu 48 Stunden dauern kann (inklusive Transport). Die PoC-Antigen-Tests werden dagegen direkt vor Ort durchgeführt und liefern innerhalb von 15 bis 30 Minuten ein Testergebnis. Dabei wird im Nasen-Rachen-Abstrich nach Eiweißfragmenten des Virus gesucht. Weitere Erläuterungen zur Unterscheidung der Antigen-Schnelltests finden Sie zum Beispiel bei der DGUV.

Wer darf diese Tests durchführen

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im medizinischen Bereich dürfen aufgrund ihrer nachgewiesenen Fachkunde PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) vornehmen.

Darüber hinaus auch Personen ohne nachgewiesene Fachkunde, wenn die Tätigkeiten unter Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgen.

Vor Aufnahme der Tätigkeit sind alle Personen auf Grundlage der durch die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellten Betriebsanweisung, mündlich zu unterweisen.

Quelle bgw