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16.01.2023

Seit Januar 2023 gibt es nur noch elektronische Krankmeldungen

Seit Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU für gesetzlich Krankenversicherte verpflichtend. Was zu beachten ist, weiß Ecovis Steuerberater Andreas Islinger.

Ab wann genau gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Seit 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Arbeitgeber bekommen ab diesem Zeitpunkt keinen gelben Zettel mehr von ihren Arbeitnehmern.

Welches Gesetz regelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Das Meldeverfahren zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Arbeitgeber regelt der Paragraph 109 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. „Das Meldeverfahren ist jedoch deutlich komplizierter“, erklärt Islinger, „denn auch Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten elektronisch an die Krankenkasse melden, damit die Daten für die Arbeitgeber zum Abruf bereitstehen.“

Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis?

Bekommen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer vom Arzt eine Krankschreibung, dann muss der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung nun elektronisch an deren gesetzliche Krankenversicherung melden. Arbeitnehmer bekommen nur noch einen Ausdruck für ihre eigenen Unterlagen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch dazu verpflichtet, dass sie ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer informieren. Der Arbeitgeber ruft dann über das Lohnprogramm oder sv.net die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. „Für Arbeitgeber, die ihre Löhne vom Steuerberater erstellen lassen, wird der Abruf durch den Lohnsachbearbeiter erfolgen“, sagt Islinger. „Dazu müssen aber die Prozesse auf das neue Verfahren abgestimmt sein.“

Wie können sich Unternehmen auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorbereiten?

Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen. Bisher war klar, dass der gelbe Zettel ins Lohnbüro muss. Ab jetzt ist die mündliche oder schriftlich Mitteilung des Arbeitnehmers über seine Arbeitsunfähigkeit ebenfalls weiterzugeben. „Eine schriftliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit mittels Formular oder E-Mail durch die Mitarbeiter ist empfehlenswert“, empfiehlt der Sozialversicherungsexperte, „denn mündliche Krankmeldungen gehen im Alltag schnell unter.“

Friseurunternehmer Heiko Schneider hat die Abfrage einer eAU in der Praxis durchexerziert und verrät, was es aus seiner Sicht dabei zu beachten gilt. ►Zum Artikel


Erfahren Sie mehr über den Münchner Steuerberater und Leiter der Rentenberatung Andreas Islinger.