25.09.2020

2. Phase der Überbrückungshilfe startet mit Neuerungen im Oktober

Nicht vergessen: Antragstellung für Phase 1 der Überbrückungshilfen läuft zum 30.09.2020 aus. Für die Fördermonate September bis Dezember 2020 können voraussichtlich ab Oktober Anträge gestellt werden...

Die Antragsstellung der Überbrückungshilfen für Unternehmer im Leistungszeitraum von Juni bis August 2020 endet am 30.09.2020. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst dann die Fördermonate September bis Dezember 2020. Voraussichtlich ab Oktober können Anträge für die 2. Phase dann gestellt werden, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

  1. Antragsberechtigt sind neu Betriebe, wenn sie in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatten.
     
  2. Die fortlaufenden fixen Betriebskosten sind weiterhin förderfähig (siehe www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
     
  3. Die Personalkostenpauschale, die bisher bei 10 % der förderfähigen Kosten liegt, wird auf 20 % angehoben.
     
  4. Die konkreten Zuschusshöhe wird in Abhängigkeit der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum ermittelt und angepasst.
     
  5. Der maximale Förderbetrag liegt auch in der Überbrückungshilfe der Phase 2 bei 50.000 € je Monat, maximal 200.000 € insgesamt.

    Nachgebessert wurde für Kleinst- und Kleinbetriebe: Bisherige Deckelungen (zB aufgrund Anzahl Mitarbeiter) der Zuschussbeträge entfallen.
     
  6. Antragstellung erfolgt über die prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte), die auch die Schlussrechnung erstellen. Im Rahmen der Schlussabrechnung wird zukünftig jedoch eine Nachschusspflicht eingeräumt, sofern Zuschüsse zu vorsichtig beantragt wurden und z. B. der Umsatzeinbruch letztendlich höher ausfiel als gedacht.