Die 10m² Regelung in Friseursalons - was sie bedeuten soll... | © AdobeStock/naulicreative

11.02.2021

10qm Regel im Salon – was heißt das?

Der 1. März 2021 ist fix, aber wie vorbereiten? Das fragen sich derzeit viele Friseurunternehmer, vor allem in Bezug auf die 10qm Regelung und die Arbeitsplatzgestaltung – Was gilt? Wir haben nachgefragt...

►Update der 10m² Regelung: Ausnahmen bei Auszubildenden und kleinen Räumen
 

10qm – Personen – Kunden - Mitarbeiter

Laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung darf eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden. Für einen Behandlungsraum (Salon) mit einer Größe von 80 Quadratmetern ergibt sich somit eine Höchstanzahl von acht Personen.Unabhängig davon, ob es sich hier um Mitarbeitende oder Kundschaft handelt.

80 qm = 8 Personen (z.B. 4 Mitarbeiter + 4 Kunden)

80 qm = Behandlungsraum =  Nassbereich + Bedienplätze + Rezeption + Warteecke

Ob WC und Aufenthaltsraumfläche hinzugezählt werden, darauf gibt der BGW keine klare Antwort, man hält sich hier eher schwammig zurück und sagt weder Ja noch Nein. Der Begriff Behandlungsraum soll genügen.

Arbeitsplatzgestaltung und Abstandsregel

Die Arbeitsplatzgestaltung ist grundsätzlich unabhängig von der 10qm Regelung. Diese gilt hauptsächlich für die Bereiche im Salon, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Zum Beispiel im Nassbereich mit fixierten Waschsesseln.

Bei der Arbeitsplatzgestaltung ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern um jeden Arbeitsplatz in alle Richtungen einzuhalten. Dabei sind angemessene Bewegungsflächen zu berücksichtigen.
Nur an Stellen, an denen das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann, müssen weitere Schutzmaßnahmen zur Trennung der Atembereiche ergriffen werden. Das gilt zum Beispiel für den Nassbereich, zwischen den Waschbecken oder bei fix installierten Bedienplätzen.

Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kann eine Trennung der Atembereiche zwischen Personen mithilfe einer Abtrennung geschaffen werden. Dabei sind Abtrennungen aus transparentem Material zu bevorzugen, um erforderlichen Sichtkontakt und ausreichende Beleuchtungsverhältnisse sicherzustellen. Zu zusätzlichen Gefährdungen darf es durch die Abtrennungen aber nicht kommen. So ist beispielsweise eine ausreichende Stabilität zu gewährleisten und spitze Ecken oder scharfe Kanten sind zu vermeiden. Der obere Rand der Abtrennung darf zwischen stehenden Personen 2 Meter Mindesthöhe über dem Fußboden nicht unterschreiten

Umsetzbarkeit im Salon

In Österreich gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Lockdown. Salonunternehmer finden diese Regel gut umsetzbar, berichten allerdings von einer umsichtigen Einteilung der Mitarbeiter, zumeist in Schichten, Erweiterung der Öffnungszeiten und einer sehr sorgsamen Terminvergabe und Kommunikation mit Kunden.

Vor allem Kunden, die verfrüht zum Termin erscheinen und noch nicht den Betrieb betreten dürfen, sollte man sich gedanklich auseinandersetzen. Im Winter ist dies sicher eine größere Herausforderung als im Winter. 
 

Die nachfolgenden Fragen wurden uns nicht beantwortet.

  1. Welche Fläche zählt,
    reine Salonbedienfläche, Toilette, Aufenthaltsraum?
  2. Was, wenn Salonraum 15qm (Stichwort Einzelunternehmer) hat? Rein rechnerisch darf man darin keinen Kunden bedienen. Oder gibt es da eine Ausnahme?