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27.03.2020

ZV fordert weitere Unterstützung für Friseurbetriebe

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) sieht in den Corona-Betriebsschließungen existenzbedrohende Konsequenzen und schickt daher eine klare Aussage: Das Friseurhandwerk braucht weitere Unterstützung!

Die Corona Unterstützungs-Forderungen des ZV im Wortlaut:

"Erleichterung und Erhöhung Kurzarbeitergeld
Es ist zu begrüßen, dass der Zugang zum Kurzarbeitergeld zum Erhalt von Arbeitsplätzen erweitert wurde und auch bei der Bundesagentur für Arbeit die Abläufe hierfür vereinfacht wurden. Doch fast alle Friseurbetriebe verfügen über kein Personalbüro; deshalb müssen jetzt weitere Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen auf den Weg gebracht werden. Insbesondere muss aufgrund der besonderen Situation in der Friseurbranche das Kurzarbeitergeld so schnell wie möglich erhöht und auch die Auszubildenden und geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen hier mit einbezogen werden.

Soforthilfe muss ankommen
Eine betriebsgrößenabhängige Pauschalentschädigung wegen der Betriebsschließungen ist grundsätzlich ein wichtiger Beitrag zur Soforthilfe, wenn dies umgehend und vor allem unbürokratisch umgesetzt wird. Diese Lösung muss aber auch Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeiter einschließen.

Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verankern
Grundsätzlich ist es aber erforderlich, dass allgemeine Schließungsverfügungen und Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes auch in diesem Rahmen erfolgen und nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) entschädigt werden. Dazu gehört der Verdienstausfall der Mitarbeiter, eine Entschädigung des Verdienstausfalls für Selbständige und eine Erstattung laufender Betriebskosten in angemessenem Umfang. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks fordert, dass das IfSG entsprechend anzupassen ist.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zwingender Mitgliedschaften in Körperschaften öffentlichen Rechts müssen solange gestundet oder ausgesetzt werden, bis wieder ein regelmäßiger Geschäftsbetrieb aufgenommen werden kann."