ZV-Präsident Harald Esser | C: Friseurhandwerk

07.05.2021

ZV fordert erneut Impfangebote

Der Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Geimpften und Genesenen zugestimmt. Nun fordert der ZV die Integration von FriseurInnen in die Impfkampagne und sie ebenfalls auch zu priorisieren.

Bürgerinnen und Bürger mit vollem Impfschutz sowie Genesene müssen damit bundeseinheitlich keinen Negativ-Coronatest mehr vor dem Friseurbesuch vorweisen. Die neue Verordnung soll bereits am Wochenende in Kraft treten.

„Es ist eine große Erleichterung, dass die Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene jetzt bundesweit entfällt. Das ist der erste Schritt in Richtung Normalität für den Salonalltag.“, so Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). „Wichtig ist es jetzt, auch Friseurinnen und Friseure als körpernahe Dienstleister endlich bundesweit in die Impfkampagne zu integrieren und in der Priorisierung nach vorne zu rücken.“

Die Verordnung sieht eine Befreiung von Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen sowie der Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene vor. Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie das Abstandsgebot sollen allerdings weiter gelten. Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier (zum Beispiel der gelbe Impfpass) oder digital akzeptiert werden. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Dass man genesen ist, soll man mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, beweisen.

Einige Bundesländer hatten vorab in Eigenregie bereits vollständig geimpfte Menschen mit einem negativen Test gleichgestellt, nun soll es bundesweit gelten. Die Landesregierungen werden zudem ermächtigt, weitergehende Erleichterungen und Ausnahmen zu beschließen. Es muss also weiterhin die jeweilige Landesverordnung berücksichtigt werden.