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12.01.2024

Zollkontrolle Münster: Keine Aufenthaltsgenehmigung, keine Sozialabgaben

Das Hauptzollamt Münster stößt bei verdachtsunabhängigen Kontrollen auch in einem Friseursalon auf Arbeitnehmer ohne Aufenthaltsgenehmigung und ohne Anmeldung in der Sozialversicherung - Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb, ein Friseursalon und eine Baustelle haben auf den ersten Blick nichts gemeinsam, doch bei Kontrollen im Raum Münster fand der Zoll am Mittwoch, den 10. Januar, prompt Gemeinsamkeiten:

"Bei Kontrollen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und einer Baustelle in Münster sowie einem Friseursalon im Kreis Steinfurt trafen wir jeweils einen ausländischen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis bei der Arbeit an", fasst Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, die Ergebnisse der Kontrollen zusammen. "Darüber hinaus zahlten die Betriebe, in denen die Männer tätig waren, keine oder deutlich zu geringe Sozialabgaben."

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen des Zolls begannen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Münster, Zöllnerinnen und Zöllner trafen einen georgischen Staatsangehörigen an, der sich wiederholt unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt und hier ohne Erlaubnis eine Erwerbstätigkeit ausübte. Da der Mann über eine Zeitarbeitsfirma auf dem Bauernhof beschäftigt war, konnte der Zoll dem Landwirt ein Wissen über den illegalen Aufenthalt des Arbeitnehmers nicht nachweisen. Dafür fanden die Zöllnerinnen und Zöllner manipulierte Stundenaufzeichnungen, mit deren Hilfe der landwirtschaftliche Betrieb offenbar Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen wollte.

Die zweite Kontrolle des Tages führte den Zoll zu einem Friseur im Kreis Steinfurt. Dort war an diesem Tag ein nordmazedonischer Staatsangehöriger tätig, der ebenso über keine Aufenthaltserlaubnis verfügte und deshalb auch nicht arbeiten durfte. Der Inhaber des Friseurgeschäfts behauptete zwar, dass die Person ein Verwandter und nicht im Salon beschäftigt sei, der Zoll fand aber eindeutige gegenteilige Hinweise. Eine Anmeldung des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung lag nicht vor.

Ein weiterer Nordmazedonier ohne Aufenthaltserlaubnis wurde bei der letzten Kontrolle des Tages auf einer Baustelle in Münster angetroffen. Auch er durfte keine Tätigkeit ausüben und war nicht zur Sozialversicherung gemeldet.

"Schwarzarbeit geht uns alle an", sagt John, "denn damit verschaffen sich die Unternehmen nicht nur Wettbewerbsvorteile gegenüber den ehrlichen Betrieben, sondern schaden allen Bürgerinnen und Bürgern: Das Geld fehlt in den Sozialkassen."

Der Zoll leitete gegen alle drei Arbeitnehmer und die jeweiligen Betriebe Ermittlungsverfahren ein und gab die Fälle an die zuständigen Ausländerämter weiter.