

07.11.2025
60% der Betriebe bilden mangelhaft aus
Es gibt viele offene Baustellen in der Dualen Friseurausbildung. Bildungsbeauftrager Christian Hertlein über Ausbilderkontrollen, Eignungsprüfungen, Zusammenarbeit mit Handwerkskammer, ver.di und lähmend bürokratische Prozesse …
Raphaela Kirschnick im Gespräch mit Christian Hertlein, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses im Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.
Herr Hertlein, auf dem Zukunftskongress im Januar haben Sie die Lage der Friseurausbildung als beängstigend beschrieben und von neuen Wegen gesprochen. Was ist seither passiert? Welche Maßnahmen wurden angestoßen?
Christian Hertlein: Grundsätzlich muss man festhalten, dass sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt stabilisiert hat. Die Zahlen steigen leicht. Obwohl wir noch weit vom Stand vor zehn Jahren entfernt sind, ist eine Talsohle erreicht, von der aus es wieder aufwärtsgehen kann.
Woran wir verstärkt arbeiten, ist die Aufklärung darüber, was das duale Ausbildungssystem zu bieten hat. Leider wissen zu viele Kolleginnen und Kollegen zu wenig darüber. Der Ausbau der Informationen ist uns hier sehr wichtig.
An welchen konkreten Projekten arbeiten Sie derzeit?
CH: Zum einen an der Fertigstellung der neuen Meisterprüfungsverordnung, zum anderen am neuen Berufsvalidierungsgesetz. Beides sind sehr umfangreiche Aufgaben, die bis zum Jahresende abgeschlossen sein sollten. Im nächsten Jahr wird der Fokus dann wieder stärker auf der Ausbildung liegen.
Sie sprechen von leicht steigenden Zahlen – konkret sind es bundesweit 2,8 %. Wie viele davon dem Markt jedoch als ausgebildete Fachkräfte erhalten bleiben, ist die nächste Frage, denn die Abbruchraten sind im Friseurhandwerk höher als in allen anderen Sparten. An welchen Kennzahlen zur Bewertung des Ausbildungsmarkts orientieren Sie sich? Neue Ausbildungsverträge, Anzahl Azubis gesamt, Abbrecherquoten, etc.? Was ist Ihre Zielsetzung?
CH: Das ist eine knifflige Frage. Man kann das nicht immer an Zahlen festmachen, denn wir können nicht genau vorhersehen, wie der Bedarf der Branche letztendlich ist. Ich halte nichts davon, pauschal zu sagen: Wir brauchen 20.000 Ausbildungsverhältnisse. Früher wurde über Bedarf ausgebildet, jetzt ist es zu wenig. Ich würde sagen, wir brauchen rund 10 % mehr Azubis.
Das klingt ein bisschen nach „im Trüben fischen“. Wir brauchen doch eine klare Zielsetzung, um dann entsprechend Maßnahmen setzen zu können.
CH: Ergänzend sage ich: Wenn die Zahl der fertigen, frischen Gesellinnen und Gesellen in etwa der Zahl der Ausbildungsanfänge entspricht, dann passt es.
Ok, dafür muss sich aber die Ausbildungsqualität massiv verbessern. Beim Zukunftskongress sprachen Sie davon, dass 60% der Betriebe mangelhaft ausbilden. Wie wollen Sie denn die Qualität der Ausbildungsbetriebe steigern?
CH: Das ist schwierig. Wir haben keine rechtliche Handhabe, um auf Betriebe zuzugreifen. Wir können Angebote schaffen und Wege anhand von Erfolgsbeispielen aufzeigen. Aber die Initiative müssen Betriebe selbst ergreifen, indem sie erkennen, dass sie etwas falsch machen.
Aber kein Betrieb wird von sich selbst sagen, dass er schlecht ausbildet. Derweil wird es immer fataler: TikTok Gruppen machen sich über putzende Friseurazubis lustig, das ist ein zusätzlicher und nachhaltiger Imageschaden. Wenn Sie jetzt sagen, alle Kraft geht dahin, junge Menschen in die Branche zu bekommen, dann klingt das nach einem sinnlosen Aufwand. Dann haben wir diese ganzen jungen Menschen, die wir sehenden Auges wieder vergraulen.
CH: Wir müssen die Betriebe überzeugen, dass man sich auch in der Ausbildung helfen lassen kann, Partnerschaften mit der Industrie, mit externen Anbietern oder gemeinsam mit Kollegen eine Verbundausbildung zu machen.
Was unternimmt der ZV aktuell, um solche Netzwerke zusammenzubringen?
CH: Die gibt es noch nicht, wir müssen hier noch viel stärker kommunizieren.
Gemeinsam mit der Deutschen Handwerkskammer wollte man doch an dem Problem mit der Ausbildereignungsprüfung arbeiten. Ist Herr Dr. Born nach der Podiumsdiskussion auf Sie zugekommen?
CH: Nein, niemand ist auf uns zugekommen. Wir Fachverbände haben auf die Ausbildereignungsprüfung, also Teil 4 der Meisterprüfung, nach wie vor keinen Zugriff. Teile 3 und 4 der Meisterprüfung werden ausschließlich über die Handwerkskammern und den Zentralverband des Deutschen Handwerks bearbeitet, allerdings nicht Gewerksspezifisch. Wir kritisieren das schon lange.
In Frankfurt hat gerade der Salonunternehmer Marco Dupré darauf aufmerksam gemacht, dass 9 von 10 Azubis nichts im Betrieb gelernt haben und die Branche verlassen wollen (► Beitrag). Nach Gesprächen mit Innung und Handwerkskammer vor Ort wurde vereinbart, sich die Ausbildungshistorie von Salons der letzten 10 Jahre anzuschauen, um dann entsprechende Kontrollen und Gespräche zu veranlassen. Wäre das nicht eine sinnvolle Maßnahme auf Bundesebene, gemeinsam mit der Handwerkskammer ähnliche Pläne aufzustellen?
CH: Das ist ein guter Ansatz, der hängt aber in letzter Konsequenz ausschließlich an der Kontrollmöglichkeit durch die Handwerkskammern. Wenn die Kammern sagen, sie haben dafür kein Personal, wird auch weiterhin nichts passieren. Die Innungen dürfen das nicht.
Haben Sie denn schon mit der Kammer gesprochen?
CH: Die meisten Kammern haben nicht mal die vollständigen Ressourcen zum Thema Schwarzarbeitskontrolle und Umgehung der Handwerksordnung, geschweige denn für Ausbildungskontrollen.
Man kann auch Betrieben nicht einfach ihre Ausbildungsbefähigung entziehen, das ist rechtlich ein schwieriger Prozess und obliegt den Handwerkskammern.
Aber irgendetwas muss getan werden.
CH: Wir stellen aktiv Ausbildungsberater zur Seite, aber es bleibt eine verzwickte Situation.
Sie sprachen vorhin vom Berufsvalidierungsgesetz. Was ist das?
CH: Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz soll die Anerkennung von Berufserfahrung für Menschen ohne formalen Berufsabschluss ermöglichen und die berufliche Bildung entbürokratisieren. Es führt ein Validierungsverfahren ein, um die im Arbeitsleben erworbenen Kompetenzen zu bewerten. Das kann durchaus gleichwertig zur Gesellenprüfung sein.
„Unser Ziel bleibt es, einen anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen.“
Teilqualifizierungen – etwa eine Ausbildung zum Barber oder zum Coloristen – werden von vielen gefordert. Kann sich der Zentralverband das vorstellen?
CH: Wir müssen uns im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bewegen, also bei Ausbildungsdauern von zwei bis dreieinhalb Jahren. Damit gibt es einen anerkannten Berufsabschluss. Das gilt nicht für Teilausbildungen. Coloristen oder Barber kann auch die Industrie ausbilden und zertifizieren – aber ohne die gleichen Rechte wie eine Gesellin oder ein Geselle und ohne Zugang zur Meisterprüfung. Das sind dann FacharbeiterInnen mit Spezialisierung. Unser Ziel bleibt es, einen anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen.
„Jeder Barber kann ausbilden …“
Es gibt viele gut aufgestellte Barbershops, die gerne einen Herrenfriseur ausbilden würden, aber daran scheitern, dass sie keine Damendienstleistungen anbieten. Das ist doch schade, wenn wir hier nichts bieten.
CH: Das ist doch möglich. Jeder Barber kann ausbilden, solange alle Tätigkeiten trainiert werden; das geht am Mann, an Trainingsköpfen oder in externen Seminaren. Die Ausbildungsordnung schreibt nicht vor, dass alles an der Dame oder am Herrn erlernt werden muss – nur, was gelernt werden muss. In der Prüfung kommt man allerdings an der Damenaufgabe nicht vorbei.
In der Prüfung muss die Dauerwelle dann an einer Frau gewickelt werden. Es gab Fälle, in denen Azubis nicht antreten durften, weil ihr Modell männlich war. Weshalb wird das nicht zeitgemäß angepasst?
CH: Die Ausbildungsordnung ist eine Rechtsverordnung. Darin steht explizit, ob die einzelnen Prüfungsleistungen an einer Dame oder einem Herrn durchzuführen sind. Daran muss man sich halten, auch wenn es unverständlich erscheint.
Der Gesetzgeber verlangt jedoch, künftig geschlechtsneutral zu formulieren. In Zukunft wird es zum Beispiel „Damenhaarschnitt am Modell“ heißen – und das Modell kann männlich oder weiblich sein.
Ab wann wird das gültig sein?
CH: Das wird leider noch zwei bis drei Jahre dauern. Im Moment konzentrieren wir uns auf die neue Meisterprüfungsverordnung, in welcher das dann bereits implementiert ist.
Nochmal drei Jahre, weshalb so lange?
CH: Wenn die Arbeit an der Meisterprüfungsverordnung abgeschlossen ist, sammeln wir zunächst Informationen im Markt, was alles gewünscht ist. Dann sprechen wir mit Ministerien, Gewerkschaften, dem Bundesinstitut für Berufsbildung etc., erarbeiten die Änderungen – und bis diese dann als Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, vergehen eben ein paar Jahre.
Viele Tarifverträge sind massiv veraltet, liegen teils weit unter der Mindestausbildungsvergütung – das Friseurhandwerk bleibt am unteren Ende, die Medien greifen diese Statistiken auf, das Image leidet. Sie wollen junge Menschen ansprechen – wäre es da nicht wichtig, nicht mehr gehaltstechnisches Schlusslicht zu sein?
CH: Die Tarifhoheit liegt bei den Ländern. Ich kann für Bayern sprechen: Uns fehlt dort seit vier Jahren ver.di als Verhandlungspartner, weil es dort an Personal ebenso wie Mitgliedern aus dem Friseurhandwerk mangelt.
"Es ist schon etwas abstrus, dass Arbeitgeber ver.di 'hinterherrennen', um einen deutlich besseren Tarifabschluss zu verhandeln."
Werden in Bayern direkte Gespräche mit ver.di geführt – so wie es NRW und Rheinland machen und damit erfolgreich höhere Entgelte durchsetzen konnten?
CH: Ja, natürlich versuchen wir, den Kontakt zu ver.di zu pflegen. Aber es ist schon etwas abstrus, dass Arbeitgeber ver.di „hinterherrennen“, um einen deutlich besseren Tarifabschluss zu verhandeln.
Könnte man nicht gezielt mit größeren Salonunternehmern Mitarbeitende für die Bildung einer Tarifkommission freistellen?
CH: Hier muss ver.di den direkten Kontakt zu ihren Mitgliedern in den Betrieben suchen. Eine Freistellung der Mitglieder ist möglich und tarifvertraglich geregelt.
Sie sprechen davon, neue Zielgruppen anzusprechen. Häufig wird eine fehlende Transparenz zu möglichen Ausbildungswegen bemängelt. Was ist hier geplant?
CH: Wir informieren regelmäßig in Informationsabenden auf Innungsebene.
Nehmen wir an, ich bin ein junger Abiturient und interessiere mich für das Friseurhandwerk. Ich ergoogle meine Möglichkeiten – finde aber kaum etwas Konkretes. Damit verlieren wir potenzielle Kandidaten. Sollten wir nicht in eine Datenbank investieren, die Interessierte transparent über alle Optionen informiert – etwa zur Lehre als Quereinsteiger mit Abitur, zur Ausbildung mit Abitur, zu Unterschieden in den Bundesländern und vor allem zu konkreten Anlaufstellen?
CH: Das klingt gut; so etwas gibt es bisher nicht. Ich nehme die Idee gerne auf. In erster Linie ist allerdings die Handwerkskammer die Anlaufstelle – dort sitzen Berufsberater mit Erstinformationen.
Wird die Thematik vom Zentralverband zu vorsichtig adressiert, aus Sorge, Mitglieder zu verlieren? Wie balancieren Sie Interessenvertretung und Qualitätssicherung?
CH: Das ist natürlich immer eine Gratwanderung, aber Missstände müssen benannt und konsequent verfolgt werden, egal ob Mitglied oder nicht. Aber letztendlich liegen Ausbilderbefähigung und -kontrollen im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer.
Dennoch können wir doch nicht zuschauen, wie uns der Nachwuchs abhandenkommt, es geht immerhin um die Zukunft einer ganzen Branche.
CH: Wir können das faktisch nicht allein entscheiden, denn die Handwerkskammern müssen hier mitmachen.
Das klingt alles sehr ergebnisoffen und nach noch viel Arbeit. Vielen Dank Herr Hertlein und weiterhin viel Erfolg.
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