14.12.2020

Weihnachts-Lockdown: ver.di fordert 75% Umsatzausfallersatz und Aufstockung Kurzarbeitergeld

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die von den Bundesländern geplante Verschärfung der Pandemie-Regeln für unvermeidlich, stellt aber Bedingungen, um betroffenen Unternehmen und Beschäftigten unter die Arme zu greifen...

Die   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)   hält die von den Bundesländern geplante Verschärfung der Pandemie-Regeln für unvermeidlich. "Der Schutz von Menschenleben und die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens haben jetzt oberste Priorität", erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Sonnabend. Kita-Öffnungen sollten zudem auf Notbetreuung begrenzt bleiben.

Zuvor hatte die Bundesregierung den Weihnachts-Lockdown ab 16.12.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021 bekanntgegeben

Die geplanten Einschnitte seien hart. Deshalb müsse für die Dauer des ausgeweiteten Lockdowns Beschäftigten und betroffenen Unternehmen unter die Arme gegriffen werden. "Anders als die Bundesregierung bisher offenbar plant, sollten die Regelungen der so genannten November-Hilfe mit einer Erstattung von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat auch für jetzt betroffene Unternehmen, angewendet werden - verbunden mit der Bedingung, dass die Unternehmen das Kurzarbeitsgeld aufstocken", forderte Werneke. Von den geplanten Schließungen seien besonders viele Teilzeitbeschäftigte mit niedrigen Löhnen betroffen, die von den geltenden Kurzarbeitsregeln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten.

Die Entscheidung, ob Kinder betreut werden oder Schulen besuchen, dürfe nicht einfach auf die Eltern abgeschoben werden. Die Politik müsse jetzt klare Orientierung geben und Verantwortung übernehmen.