01.02.2021
Warum ist das Frisieren von Politikern, Moderatoren und Co. erlaubt?
Jeder frisch frisierte Moderator trifft auf Unverständnis! Dürfen da jetzt doch Friseure am Set arbeiten? Oder an Models für Shootings, an Politikern, am Filmset, Fashionweek? Die Gesetzeslage ist eindeutig …
imSalon ging auf Spurensuche, gar nicht so einfach. Prinzipiell ist da so einiges erlaubt, aber es gibt auch Grenzen. Welche? Wir haben die offiziellen Statements und Gesetzestexte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Politiker treten frisch frisiert vor die Kameras, ebenso Nachrichtensprecher und Moderatoren, Models bereiten sich auf den Catwalk der Berlin Fashion Week vor… Tagtäglich schürt dies Missgunst und Argwohn heimischer FriseurInnen und UnternehmerInnen, das Thema Schwarzarbeit in der Friseurbranche ist omnipräsent. Mit Recht fragen sich viele: Sind „Stars“ vom Infektionsschutzgesetz ausgenommen?
Im aktuellen Lockdown sind laut Coronaschutzverordnungen der Länder Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m zum Kunden nicht gegeben ist, bundesweit untersagt. Auch im Bundesland Bremen, das vor einigen Tagen diesbezüglich in die Schlagzeilen geriet, wurde nachjustiert und ab 01.02.21 gilt auch hier - wie in allen anderen Bundesländern - das Verbot von Heimbesuchen (► Gesetzeslücke geschlossen – Bremen verbietet jetzt auch offiziell Hausbesuche).
Fernseh-, TV- und Foto - Produktionen – was ist erlaubt?
Friseure am TV-Set sind innerbetriebliche Tätigkeiten, die nicht unter die Verbote der Corona Schutzverordnungen fallen, haben wir erfahren, na Bumm!
Was ist erlaubt, wollten wir wissen und haben beim BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) explizit nachgefragt:
Ist es zulässig, ModeratorInnen im Rahmen einer Fernseh- oder TV-Produktion bzw. Modelle und Künstler im Rahmen einer Foto- oder Filmproduktion zu frisieren und zu schminken?
Das sagt das BMAS:„Körpernahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, wurden auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz auf dem Wege von Corona-Schutzverordnungen durch die Bundesländer untersagt. Hierzu gehören z. B. Friseurdienstleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre usw., soweit diese für Kunden angeboten werden.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei derartigen Dienstleistungen im Bereich von Fernseh- und TV-Produktionen, die von Beschäftigten von Fernsehanstalten und Produktionsfirmen ausgeführt werden, nicht um Dienstleistungen gegenüber Kunden, sondern um innerbetriebliche Tätigkeiten. Derartige innerbetriebliche Tätigkeiten fallen nicht unter die Verbote der Corona-Schutzverordnungen der Länder.
Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung müssen die jeweiligen Arbeitgeber (Fernsehanstalten und Produktionsbetriebe) allerdings geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes treffen. Hinweise dazu geben unter anderem die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie die branchenspezifische Handlungshilfe „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Empfehlungen für Filmproduktionen“ der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse).“
Auch mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 27. Januar 2021 bleiben Tätigkeiten, bei denen unmittelbare Personenkontakte unvermeidlich sind, grundsätzlich möglich, wenn Hygienekonzepte, die einen ausreichenden Infektionsschutz sicherstellen, zum Einsatz kommen.“
Darf ich meine prominenten Kunden frisieren oder schminken?
Angela Merkel oder Heidi Klum ist deine Kundin? NEIN, du darfst nicht zu ihr fahren und sie frisieren!
Wie verhält es sich mit dem Frisieren und Schminken von Personen des öffentlichen Lebens, also z. B. von Politikern? Darf man als persönlicher Stylist jederzeit körpernahe Dienstleistungen anbieten?
Das sagt das BMAS:„Nach den Coronaschutzverordnungen der Länder ist es verboten körpernahe Tätigkeiten wie Schminken und Frisieren als Dienstleistungen für Kunden anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um Personen des öffentlichen Lebens oder um Privatpersonen handelt. Dabei ist die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.“
Aber, wenn Heidi Klum dich anstellt, dann darfst du sie innerbetrieblich frisieren, quasi!
Fassen wir zusammen:
Wenn Angela Merkel frisch gestylt vor eine Kamera tritt, sei es in einem Fernsehstudio oder im Bundeskanzleramt, handelt es sich um innerbetriebliche Tätigkeiten, die erlaubt sind. Das Gleiche gilt für Modelle, die im Rahmen einer Fotoproduktion oder für den Catwalk gestylt werden. Fotoshooting im Salon ist erlaubt.
Sollte Frau Merkel allerdings, wie im ersten Lockdown im Frühjahr der BILD-Zeitung gegenüber verlautbart hatte, auf die "Dienstleistung einer freiberuflichen Assistentin" zurückgreifen - rein hypothetisch – zu privaten Zwecken und nicht unmittelbar vor presseöffentlichen Terminen wie Pressekonferenzen oder Veranstaltungen, würde sie eine verbotene mobile Dienstleistung in Anspruch nehmen. Das wäre auch der Fall, wenn sie eine bezahlte Mode-, Farb-, Stil- oder Typberatung in Anspruch nehmen würde.
Wir könnten dieses Thema weiterhin hypothetisch auf die Spitze treiben und die Frage in den Raum werfen: Ist es erlaubt, KundInnen unter Beachtung aller SARS-CoV-2-Hygieneauflagen im Salon zu frisieren und diese dann auf Instagram zu posten? Man könnte antworten ja, sofern keine Gelder fließen! Denn Modelle werden für ihre Arbeit neben schönen Haaren in der Regel mit Geld bezahlt.
Maskenbildner sind keine Friseure
Maskenbildner legen schon mal Hand an die Frisur, dürfen Friseurdienstleistungen aber nicht anbieten.
Dass ein Maskenbildner, der für eine Fernsehproduktion tätig ist, auch mal Hand beim Haarschnitt anlegt, liegt in der Natur der Sache, schließlich geht es um das strahlende Antlitz desjenigen vor der Kamera bzw. auf der Bühne.
Am Theater ist es Gang und gäbe, dass Künstler auf die Schneiderfertigkeiten der Maskenbildner zurückgreifen. Dass da auch mal 10 Euro den Besitzer wechseln, könnte man als Trinkgeld bezeichnen. Das Gehalt bezieht der Maskenbildner ja vom jeweiligen Arbeitgeber (Theater, Fernsehproduktionsfirma etc.). Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es Maskenbildnern allerdings nicht erlaubt, mit Friseurdienstleistungen zu werben, sprich, diese anzubieten. Denn Maskenbildner sind keine Friseure!
Nicht alle halten sich daran und das ist ausnahmesweise mal positiv
Auf Nachfrage bei einigen regionalen Fernsehanstalten erhielten wir die Rückmeldung, dass sich derzeit die Moderatoren selbst schminken und frisieren, Gäste werden nur bedingt ins Studio geladen und wären für das eigene Styling verantwortlich.
Dies wurde uns auch von einigen Theatern mitgeteilt.
Fashion Week goes Digital: Man wird dort nicht auf die Stylisten verzichten, ein ganz ungutes Zeichen ist aber, wenn man auf den Instaposts die verrutschte (Alltags-) Maske sieht. Dann ist ein Shitstorm absolut berechtigt!
HINWEIS: Wir stellen unsere Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen zusammen, bitte beachtet auch stets die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung eures Bundeslandes!