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04.09.2023

Tarifvertrag BW: Entgeltsteigerungen und Allgemeinverbindlichkeit empfohlen

Friseurhandwerk in Baden-Württemberg erhält neue Tarifverträge mit Allgemeinverbindlichkeit, gültig ab dem 01.09.2023.

Seit dem 01.09.2023 gelten in Baden-Württemberg ein neuer Entgelttarifvertrag und ein neuer Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag für die Friseurbranche. Der Ecklohn beläuft sich auf Euro 14,50 Euro und erhöht sich ein Jahr später auf 15,10 Euro. Die Auszubildenden der Friseurbranche erhalten z.B. im zweiten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von 735 Euro mtl., eine Steigerung ist im Jahr 2024 auf mtl. 775 Euro vorgesehen.

Wir haben Tarifverträge verhandelt, die einen soliden Grundstock für die Friseurbranche in Baden-Württemberg darstellen. Unsere Branche bleibt damit attraktiv für unsere Mitarbeiter und bietet künftigen Fachkräften einen lohnenden Einstieg in ihren Traumberuf“, so Dirk Reisacher, stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes. Die Löhne haben sich im Entgelttarifvertrag und im Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag um durchschnittlich 20 % erhöht.

„Wir haben den Antrag auf Erteilung einer Anschluss-Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für beide Tarifvertragswerke beim BMAS (Bundesministerium für Arbeit & Soziales Anm.) im Mai gestellt und heute erhalten“, so Matthias Moser, Landesgeschäftsführer Fachverband Friseur und Kosmetik BW in einer Presseaussendung vom 04.09.2023.

Chancengleichheit für alle Betriebe gewährleistet

Mit der AVE müssen sich alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg unabhängig von ihrer Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband an die tariflichen Vorgaben halten. Die Chancengleichheit ist somit für alle Betriebe in Baden-Württemberg gewährleistet. Damit verhindern die Tarifparteien eine unfaire Wettbewerbsverzerrung und sichern Entgelte bzw. Ausbildungsvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen, für alle Beschäftigten.

Exemplare der beiden Verträge können beim Fachverband bezogen werden (Kontaktdaten s. unten).
Jeder Friseurbetrieb ist verpflichtet, die jeweils gültigen Tarifverträge in den Sozialräumen für die Mitarbeitenden frei zugänglich vorzuhalten. Die Friseurinnungen in Baden-Württemberg werden automatisch vom Fachverband mit Exemplaren für ihre Mitglieder versorgt.