16.02.2022

Step-by-Step-Freedom bis 20. März

Während umliegende Staaten sofort, spätestens jedoch Anfang März umfassende Lockerungsmaßnahme umsetzen, bastelt Deutschland an einem Stufenplan mit Basisschutz. Zugangsbeschränkungen sollen ab 20. März jedoch bundesweit wegfallen ...

Bundeskanzler Olaf Scholz und die BundesländerchefInnen haben sich auf einen Drei-Stufen-Plan geeinigt, der die aktuell geltenden Corona Maßnahmen schrittweise zurückfährt.  Beim beschlossenen Drei-Stufen-Plan sollen bis zum 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen fallen, darunter sämtliche Zugangsbeschränkungen (also 2G, 3G, etc.).

Was gelten soll

  • Im ersten Schritt (ein Datum, wann dieser startet wurde nicht bekannt gegeben) soll die 2G-Regel im Einzelhandel bundesweit fallen, die Maskenpflicht bleibt bestehen. Es wird die Nutzung von FFP2-Masken empfohlen, falls nicht sowieso auf Bundesländerebene vorgeschrieben.
     
  • Ab 4. März folgen weitere Lockerungen, bundesweit soll die 3G-Regelung für Gastronomie und Hotellerie gelten. Körpernahe Dienstleister wurde nicht explizit  erwähnt.
     
  • Am 20. März sollen dann „alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ wegfallen.
    Dazu gehören der Wegfall der Kontakt- und Zugangsbeschränkungen (2G, 3G, usw.), sowie der Wegfall der Home-Office Pflicht. Ebenso soll an bestimmten Orten, wie zum Beispiel in den Öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin die Maskenpflicht gelten. 

Der sich europaweit etablierende Begriff 'Freedom Day' wird gemieden, Olaf Scholz findet diesen Begriff der Situation unangemessen.

Da am 19. März auch die Gültigkeit des aktuellen Infektionsschutzgesetzes abläuft, will man nun „Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen“ beschließen. Das aktuell gültige Infektionsschutzgesetz gibt den Regierungen auf Bundes- und Länderebene das Recht, verschiedene Beschränkungen und Maßnahmen zu erlassen.

Impfpflicht kommt für Personal im Gesundheitswesen

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen wurde von Bund und Ländern beschlossen, das bedeutet auch Impfpflicht für körpernahe Dienstleister in entsprechenden Einrichtungen – imSalon berichtete.

Nächster Termin

Am 17. März 2022 will man sich zur Neubewertung erneut zusammensetzen.