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03.05.2023

Söder kündigt Härtefallkommission für bayerische Friseure an

Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder kündigt eine Härtefallkommission für bayerische Friseure an und spricht sich als erster Ministerpräsident für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% aus.

„Wir haben hart gekämpft, konnten aber nicht alle unsere Forderungen durchsetzen. Dennoch können wir wichtige Erfolge für uns verbuchen“, so fasste Landesinnungsmeister Christian Kaiser den Besuch von Ministerpräsident Markus Söder auf der Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes in Nördlingen zusammen. 

„Die Politik wird das Fass Soforthilfe nicht noch einmal aufmachen, aber wir konnten eine neue Erlassregelung erreichen, von der nach seriösen Schätzungen rund 30 Prozent der betroffenen Friseurunternehmen profitieren können“, so Kaiser weiter. Söder erklärte: „Friseure waren von Corona besonders betroffen. Deshalb müssen Betriebe, die in ihrer Existenz gefährdet sind, keine Soforthilfe zurückzahlen.“ 

Härtefallkommission für bayrische Friseurinnen*Friseure

Söder kündigte außerdem eine Härtefallkommission an, die mit Vertretern von Wirtschaftsministerium und Landesinnungsverband besetzt werden soll und über solche Fälle entscheiden kann, die von der Erlassregelung nicht erfasst werden. Söder dazu: „Wir wollen Betriebe erhalten und nicht zusätzlich schwächen. Wir brauchen mehr Wertschätzung fürs Handwerk.“

Vertreter der bayrischen Friseure übergaben dem Ministerpräsidenten rund 400 persönliche Schreiben von betroffenen bayrischen Friseuren, die ihre Situation schildern und von der bayrischen Politik klare Hilfen erwarten. 

Pro 7% Mehrwertsteuer

Als politischen Erfolg wertet der Landesinnungsverband das Bekenntnis des Ministerpräsidenten zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für das Friseurhandwerk. Söder ist damit der erste Ministerpräsident in Deutschland, der sich dieser Forderung des Friseurhandwerks anschließt. 

Ein Erlass oder Teilerlass wegen Existenzgefährdung soll möglich sein, wenn das Ergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 € (ohne Unterhaltspflichtige) bzw. bis 30.000 € (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt. Bei mehreren Unterhaltspflichtigen können sich die Beträge entsprechend erhöhen. Der Erlass kann immer nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Ergebnis kann auch einen Teilerlass, verbunden mit der Vereinbarung von Ratenzahlungen für den Restbetrag sein. Details zur Regelung werden voraussichtlich im Juni auf der Website des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.