

30.12.2025
SchwarzArbG in Kraft – welche Pflichten Friseure ab sofort haben!
Jetzt ist es so weit: Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist für alle Friseursalons und Barbershops in Kraft! Was das für euch im Salon heißt…
Die Aufnahme der Friseurbranche ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) ist schon seit dem Sommer in Arbeit. Mit dem heutigen Tag ist das Gesetz in Kraft!
Dies bedeutet konkret für alle Salons in der Friseur- und Kosmetikbranche, inklusive Barbershops und Nagelstudios:
- Es gilt eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgebende muss die Mitarbeitenden nachweislich und schriftlich auf diese Pflicht hinweisen (=Hinweispflicht nach § 2a Absatz 2 SchwarzArbG).
- Für die Arbeitgeber gilt eine Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen: Die Sofortmeldepflicht (§ 28a Absatz 4 SGB IV) besagt, dass der Arbeitgebende den Beschäftigungsbeginn des Arbeitnehmenden spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden hat.
- Die nun geltende Meldepflicht nach § 16 MiLoG betrifft Arbeitgeber im Ausland, die Mitarbeitende in Deutschland beschäftigen. Hierzu mehr ► § 16 MiLoG - Einzelnorm
- Arbeitszeitaufzeichnungspflicht nach § 17MiLoG: Arbeitgebende sind verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden aufzuzeichnen und aufzubewahren bzw. bereitzuhalten
Wann tritt das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Kraft?
Am 06.08.2025 wurde der ► Gesetzesentwurf des Gesetzes zur "Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" beschlossen. Am 13.11.2025 wurde es im ► Bundestag abgestimmt und gebilligt. Am 29.12.2025 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Im Gesetz ist festgelegt, dass es am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt, somit gelten die neuen Bestimmungen ab 30.12.2025.
Warum wurde die Friseurbranche ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen?
Die Friseurbranche ist vermehrt von Schwarzarbeit betroffen. Bei Kontrollen des Zolls, der Handwerkskammern und der Ordnungsämter werden immer wieder massive Verstöße entdeckt - Mitarbeitende sind nicht oder falsch angestellt, angestellte Meister sind nicht vor Ort anzutreffen, Hygienestandards werden nicht eingehalten, Mindestlöhne werden nicht bezahlt. Die Liste der Rechtswidrigkeiten ist lang. Viele dieser Probleme treten in Barbershops auf, die handwerksrechtlich Teil der Friseurbranche sind.
► Alle unsere Beiträge zu Schwarzarbeitskontrollen
Um diesem Problem Herr zu werden, wurde die Friseurbranche als stark schwarzarbeitsgefährdete Branche in das bestehende Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit aufgenommen. Das Gesetz wurde im Zuge dessen auch modernisiert und digitalisiert, um die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu vereinfachen.
