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07.04.2022

Schwarzarbeitsbekämpfung: Kölner Zoll kontrolliert 135 Friseure und Barbershops

In Köln, Bonn, Leverkusen und weiteren Orten wurden diese Woche von Zollbehörden 135 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 340 Arbeitnehmer*innen kontrolliert, die Bilanz ...

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden in verschiedenen Großstädten diese Woche auch Friseursalons und Barber von den Zollbehörden kontrolliert.

Bilanz in der Region Köln/ Bonn

135 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 340 Arbeitnehmer*innen wurden am 5. April 2022 von 85 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln überprüft:

  • in Köln: 69 Geschäfte und 157 Personen
  • in Bonn: 7 Geschäfte und 25 Personen
  • in Leverkusen: 12 Geschäfte und 40 Personen
  • im Rhein-Sieg-Kreis (Troisdorf, Siegburg, Hennef, Meckenheim, Bornheim): 14 Geschäfte und 37 Personen
  • im Rhein-Erft-Kreis (Bergheim, Brühl, Erftstadt, Kerpen, Frechen, Bedburg, Elsdorf): 19 Geschäfte und 47 Personen
  • im Oberbergischen Kreis (Waldbröl, Hückeswagen): 14 Geschäfte und 34 Personen

Die Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

"Der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde gilt auch für Friseure und Barbershops. Vor Ort ergaben sich heute in vier Betrieben erste Hinweise auf Verstöße. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns macht nicht selten eine genaue Überprüfung der Geschäftsunterlagen notwendig. Die Kontrolle vor Ort ist für uns immer erst der Beginn unserer Arbeit", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Die weitere Bilanz der Maßnahme

  • In 6 Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in 4 Fällen Anhaltspunkte.
  • 3 Arbeitnehmer wurden ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis angetroffen.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.