30.03.2021

Sachsen: Testpflicht für Friseure und Kunden nur mit negativem Test

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde angepasst: Nun gilt für FriseurInnen sich zweimal wöchentlich zu testen, KundInnen dürfen nur noch mit negativem Test eintreten.

Das sächsische Kabinett setzt die Beschlüsse des Bundes vom 22. März um und verschärft diese sogar. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 1. April in Kraft und ist gültig bis 18. April 2021.

Die Testpflicht wird ein integraler Bestandteil der nächsten Schritte.

Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt, FriseurInnen müssen sich demnach ab dem 01.04. zweimal in der Woche testen oder testen lassen statt bisher einmal wöchentlich. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. 

KundInnen benötigen einen tagesaktuellen Test.

►  Möglichkeiten zu Corona-Schnelltests in Sachsen

Alle weiteren Hygieneauflagen bleiben freilich zusätzlich bestehen.

 

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