

19.12.2025
Barbershopkontrollen Sachsen-Anhalt: Fluchtversuche und eine Festnahme
7 Strafverfahren, 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehrere Fluchtversuche und eine Festnahme sind das Ergebnis einer erfolgreichen Sonderprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg.
In der KW50 gab es eine bundesweite Sonderprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Das Hauptzollamt Magdeburg nahm Branchen unter die Lupe, die eine besondere Risikogeneigtheit zur Clankriminalität besitzen, also u.a. Barbershops.
"Insgesamt 79 Einsatzkräfte der FKS waren im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt im Einsatz und haben 166 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Der Schwerpunkt lag hierbei insbesondere auf Barbershops, Spielotheken, der Imbissgastronomie und Shishabars. Insgesamt wurden 83 Objekte u.a. von den Landkreisen Stendal und Salzwedel über Dessau-Roßlau, dem Bördekreis und Halle (Saale) bis in den Landkreis Harz geprüft." so Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg.
Die Ergebnisse
7 Straf- und 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet (Verdachts des Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel, Ausübung einer Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung sowie wegen Meldepflichtverstößen gegenüber der Sozialversicherung und Aufzeichnungspflichtverletzungen nach dem Mindestlohngesetz). In 56 anderen Fällen sind weitere Prüfungen der FKS erforderlich, weil sich im Rahmen der Befragung Hinweise auf weitere Verstöße ergaben.
"Im Landkreis Harz versuchten sich insgesamt 6 Personen der Kontrolle des Zolls durch Flucht zu entziehen. Alle Fluchtversuche konnten jedoch durch die Zöllnerinnen und Zöllner vereitelt werden. In einem Fall musste sogar eine Festnahme erfolgen. Da sich im weiteren Verlauf bei diesen Personen ebenfalls Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit des Zolls ergaben, wurde die Landespolizei hinzugezogen." so Schultz.
An die durchgeführten Maßnahmen vor Ort schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. So werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
