18.11.2021
Sachsen: ab 19.11. gilt 2G beim Friseur
In Sachsen treten ab Freitag, den 19.11., neue Kontaktbeschränkungen und strengere Zutrittsregeln in vielen Bereichen in Kraft. Der Besuch beim Friseur ist nur noch mit einem 2G-Nachweis, also allein Geimpften oder Genesenen möglich.
Im gesamten Freistaat gelten die Maßnahmen der Überlastungsstufe, die am Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO mehrere Tage in Folge überschritten wurde.
Die 7-Tage Inzidenzen liegen laut dem Robert Koch Institut in den sächsischen Landkreisen und Städten zwischen 390 (Leipzig) und 1.261 im Landkreis Sächsische Schweiz-Ostergebirge. Für alle Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, ist mit dem 19. November 2021 der Zugang allein Geimpften oder Genesenen möglich.
Die Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.
In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell, das vor allem ermöglicht, auf die Maske zu verzichten, nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für die Mitarbeiter?
Der Arbeitgeber darf nach wie vor auch nicht-immunisiertes (nicht geimpftes) Personal einsetzen. 2G-Zutrittsbeschränkungen gelten ausdrücklich nicht für in den jeweiligen Einrichtungen beschäftigte Personen. (Stand: 18.11.)
Alle Maßnahmen in Sachsen im Überblick: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1032403
Möglicher Lockdown ab Mitte Dezember
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer möchte die Corona-Maßnahmen im Kampf gegen die vierte Corona-Welle weiter verschärfen und große Teile des öffentlichen Lebens schließen, von einem möglichen Lockdown ab 15. Dezember war bereits die Rede, wie die Frankfurter Rundschau heute berichtet.
Die Lockdownpläne Michael Kretschmers müssen allerdings noch mit den Koalitionspartnern von SPD und Grünen abgestimmt werden und sind auch abhängig von dem neuen Infektionsschutzgesetz, über das heute, 18.11. im Bundestag abgestimmt wird.
Dieser Artikel dient zur Information. Aufgrund der sich ständig ändernden aktuellen Lage ist dieser nicht rechtsverbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.