08.02.2022
Saarland: Friseurunternehmer Wolfgang Schwan reicht Klage gegen 2G-Plus ein
Während viele Bundesländer die Systemrelevanz von Friseurbetrieben anerkennen, gilt im Saarland nach wie vor die 2G-Plus-Regelung. Friseurunternehmer Wolfgang Schwan reichte deshalb mit Unterstützung der Wild Beauty GmbH einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis ein ...
Wolfgang Schwan, Friseurunternehmer aus Saarbrücken, reichte einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Plus-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“
Mangelnde Perspektive
„Für den Einzelhandel wurden die 2G-Beschränkungen erst kürzlich gelockert, auch für andere Handwerksbetriebe gibt es Erleichterungen. Nur wir Friseure bekommen keine Perspektive.“ ärgert sich Wolfgang Schwan und verweist auf die streng kontrollierten Hygiene-Regelungen und Corona-Maßnahmen beim Friseur.
Unterstützung erhält der Unternehmer von der Wild Beauty GmbH. Geschäftsführer Noah Wild, Initiator der Klage, betont: „Es ist in keiner Weise ersichtlich, dass die 2G-Plus-Regel zum Schutz von Leib und Leben Dritter überhaupt erforderlich sind.“ Ein deutlich milderes, aber gleich geeignetes Mittel sei vielmehr die Anordnung einer 3G-Regel. Bei der Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen und -standards der Corona-Verordnung und der Berufsgenossenschaft der Friseure gehe von Friseurbetrieben nachgewiesenermaßen (-> siehe Statistik) keinerlei erhöhtes Infektionsrisiko aus.
Das sagt der Rechtsanwalt
Der beauftragte Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main rechnet der Klage gute Chancen zu: „Die durch die 2G-Plus-Regelung vorliegende Ungleichbehandlung ist nicht angemessen. Die beeinträchtigten Grundrechte der Friseure sowie der nicht geimpften/genesenen Personen wurden nicht ausreichend gewichtet.“ Die 2GPlus-Regelung führe zu erheblichen Umsatzverlusten bei den Friseuren, wodurch ein existenzbedrohender Schaden drohe. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Friseure ihre Betriebe in der Vergangenheit bereits mehrfach komplett schließen mussten, ist das nicht zumutbar.“
Das sagt die Landesinnung Saarland
Die Initiative findet Anklang. Auch die Landesinnung unterstützt die Klage: „Unser Handwerk hat einen sehr hohen Stellenwert im alltäglichen Leben der Menschen und gehört faktisch zur Grundversorgung. Wenn es der Politik an der nötigen Ein- bzw. Weitsicht fehlt, müssen die Betriebe jetzt eben gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen“, so Mirko Karkowsky, Geschäftsführung Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland
Eilverfahren – und dann?
Das Eilverfahren dauert in der Regel 3-4 Wochen. So lange heißt es für Wolfgang Schwan und seine saarländischen Kollegen erstmal abwarten. Sollte das Gericht dann die Regelung außer Vollzug setzen, stünden die Salons wieder offen für alle.
#FriseureInNot
In Deutschland gibt es etwa 80.000 Friseursalons mit ca. 240.000 Beschäftigten. Große Zahlen hinter denen unzählige reale Existenzen stehen. Die FriseureInNot haben sich entschlossen, den Zahlen auch vor Gericht ein Gesicht zu geben. Gemeinsam mit der Wild Beauty GmbH kämpfen sie für ihre Branche. Ihren bislang größten Erfolg erzielte die Initiative im Februar 2021: Durch bundesweite Klagen konnte maßgeblich dazu beigetragen werden, dass deutschlandweit Friseursalons vom Lockdown ausgenommen wurden.