26.11.2024
Rheinland: Neuer Ausbildungstarif-Vertrag für Friseure allgemeinverbindlich erklärt
Rückwirkend zum 1.8.2024 bekommen Friseurhandwerks-Azubis in den rheinland-pfälzischen Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier im 1. Lehrjahr 680 Euro, danach 800 Euro (2. LJ) und im 3. Lehrjahr 905 Euro. Bis 2026 steigt die Vergütung im 3. Lehrjahr auf 1.000 Euro an. Die Übersicht ...
Der Landesverband für Friseure & Kosmetik Rheinland sowie ver.di haben sich auf eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung für Azubis geeinigt. Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Dörte Schall erklärt Tarifvertrag im Friseurhandwerk nun für allgemeinverbindlich.
Ausbildungstarif-Vertrag Friseurhandwerk für das Rheinland - gültig ab August 2024
Nicht nur für 2024, sondern auch für die kommenden Jahre wurden die Azubi-Vergütungen vereinbart (siehe Tabelle). Der neue Ausbildungsvertrag ist ab 01.08.2024 gültig und kann frühestens zum 31.07.2027 gekündigt werden.
Ausbildungsjahr | ab 01.08.2024 | ab 01.08.2025 | ab 01.08.2026 |
1 | 680 Euro | 710 Euro | 740 Euro |
2 | 800 Euro | 830 Euro | 860 Euro |
3 | 905 Euro | 955 Euro | 1.000 Euro |
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: Rheinland-Pfalz in den Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier
fachlich: alle Unternehmen des Friseurhandwerks und des Kosmetikgewerbes
persönlich: für Auszubildende im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags
Maßgebliches Signal für Nachwuchs setzen
„Wir sind uns bewusst, dass die Höhe der Ausbildungsvergütung ein maßgebliches Signal für den Berufsnachwuchs stellt“, so Guido Wirtz, Vorsitzender vom Arbeitgeberverband Rheinland. „Der Friseurberuf bietet vielfältige Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten uns ist nach wie vor beliebt. Aber die jungen Leute möchten am Monatsende auch etwas in der Tasche haben.“
Auch nicht tarifgebundene Friseurbetriebe müssen ihre Auszubildenden künftig nach Tarif bezahlen. Von der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags profitieren rund 430 Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz.