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05.12.2025

Petition: Aktivrente auch für Selbstständige

„Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ Unter diesem Motto fordern mehrere Selbstständigenverbände per Petition an die Bundesregierung: Die geplante Aktivrente soll auch für Selbstständige gelten. Hintergrund ist, dass der aktuelle Entwurf die Steuervergünstigung nur für sozialversicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen vorsieht.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein geplanter Steuerbonus: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat (24.000 Euro/Jahr) steuerfrei erhalten können. Der Start ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Quelle: Bundesregierung

Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (in der Regel 67 Jahre, inkl. Übergangsregeln) und freiwillig weiterarbeiten, sollen bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat (also 24.000 € pro Jahr) steuerfrei dazuverdienen können. Die Begünstigung soll für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten, unabhängig davon, ob bereits Rente bezogen wird. Ausgenommen sind laut Plan u. a. Selbstständige und Freiberufler.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
fallen weiterhin an; nur Einnahmen über 2.000 € wäre dann normal zu versteuern.

Ziel der Aktivrente ist laut Bundesregierung, längeres Arbeiten attraktiver zu machen und damit Fachkräftepotenziale zu heben.

Warum? Benachteiligung der Selbstständigen!

Laut aktuellem Gesetzesentwurf soll diese Steuervergünstigung ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Angestellte gelten.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) kritisieren den Ausschluss von Selbstständigen als Ungleichbehandlung und verweisen auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG).

Die Forderung ist klar: Aktivrente auch für Selbstständige – gerade weil viele Unternehmerinnen und Unternehmer über die Regelaltersgrenze hinaus aktiv im eigenen Salonbetrieb mitarbeiten oder als Soloselbstständige weiterhin ihre KundInnen bedienen.

Ziel der Petition ist die Einführung einer fairen Aktivrente für Angestellte UND Selbstständige. 

>> zur Petition <<

Auswirkungen auf das Friseurhandwerk

Für die Branche ist die Debatte hochrelevant: Das Friseurhandwerk besteht aus sehr vielen (Klein-)Betrieben, oft mit InhaberInnen, die selbst im Salon stehen.

Aktuelle Branchenkennzahlen:

  • 80.364 Friseursalons waren zum Stichtag 31.12.2024 in der Handwerksrolle dokumentiert.(Quelle: Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks)
  • 149.833 Beschäftigte arbeiteten 2024 in der Friseurbranche (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Rund 30% aller arbeitenden FriseurInnen und Friseure sind selbstständig gemeldet.

Gerade angesichts von Fachkräfteengpässen kann es für Salons ein realer Unterschied sein, ob erfahrene (Weiter-)Arbeitende – angestellt oder selbstständig – steuerlich gleichbehandelt werden.

Weitere Statistiken zum ► Friseurhandwerk

Zusammenfassung

Die Aktivrente ab 2026 soll Weiterarbeit im Rentenalter steuerlich belohnen – aktuell aber nur für Arbeitnehmer:innen. Die Petition von VGSD/BAGSV fordert deshalb: Aktivrente auch für Selbstständige, damit der Anreiz in Branchen wie dem Friseurhandwerk nicht an der Unternehmensform scheitert.