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14.11.2021

Österreich: Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte ab 15.11. - was das für Friseure heißt

Ab Mitternacht 15.11.2021 gelten in ganz Österreich für Personen ab zwölf Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, neue Ausgangsbeschränkungen. Friseuren gehen 2 Mio. KundInnen verloren ...

Nach dem heutigen Krisengipfel der österreichischen Politspitze informierten Bundeskanzler Alexander Schallenberg, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein und Innenminister Karl Nehammer über die ab Mitternacht, 15.11. in Kraft tretenden neuen verschärften Maßnahmen, nämlich ein Lockdown für Ungeimpfte.

Rund zwei Millionen Menschen (von 8,9 Mio.) sind in Österreich vom Ungeimpften-Lockdown betroffen, sind also weder geimpft noch in den letzten 180 Tagen von einer Corona-Erkrankung genesen.

Diese 2 Millionen Menschen werden körpernahen DienstleisterInnen für die Dauer des Lockdowns als KundInnen verloren gehen.

Maskenpflicht/ Homeoffice?

Nicht angesprochen wurden Maskenpflicht oder Homeoffice.

FFP2 Maskenpflicht gilt für Kunden beim Friseur bereits in Salzburg und ab 15.11. auch in Wien. Einen bundesweit einheitlichen Beschluss gibt es nicht.

Homeoffice betrifft FriseurInnen nur indirekt. Dennoch haben die vorherigen Lockdowns gezeigt, dass Menschen im Homeoffice ebenfalls weniger zum Friseur gehen. Es wurde heute keine Home-Office Pflicht bekannt gegeben.

3G Regel am Arbeitsplatz ab 15.11

Ab Montag, 15.11., gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz ohne Ausnahme.

Beschäftigte und UnternehmerInnen müssen geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen Covid-Test vorweisen, wenn sie den Arbeitsort betreten. Der 3G-Nachweis muss jederzeit mitgeführt werden. Der Arbeitgeber ist zur Kontrolle der 3G-Regel Einhaltung durch Mitarbeiter verpflichtet.

Dauer des Lockdowns 

Der Ungeimpften-Lockdown muss noch am Sonntagabend vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden.

Der Lockdown ist vorerst auf zehn Tage, also bis zum 25.11. befristet. 

Kontrollmaßnahmen & Strafen

Ebenfalls werden Kontrollen intensiviert und zusätzliches Kontrollpersonal in allen Regionen ausschließlich zu Kontrollzwecken abgestellt. 

Es drohen bei Nichteinhaltung von 2G im Salon Strafen bis zu 500 € für KundInnen und 3.600 € für den Unternehmer

Kontrolliert wird ebenfalls 3G am Arbeitsplatz, es drohen Strafen von 500 € für MitarbeiterInnen und 3.600 € für ArbeitgeberInnen.

Finanzielle Hilfe für betroffene Firmen

Von den aktuellen Einschränkungen und Maßnahmen betroffene Betriebe erhalten weitere Hilfe. Finanzminister Gernot Blümel hat hier weitere Wirtschaftshilfen angekündigt.