14.12.2022
Österreich: Friseurgehälter steigen 2023 um 9,95%
Der Kollektiv-Vertrag Abschluss bringt eine Steigerung von 165€ in jeder Lohngruppe, das Einkommen der Lehrlinge wird um 100€ (1.& 2. LJ) bzw. 160€ (3.&4. LJ) angepasst. Außerdem gibt es ab 1.1.2023 eine Teuerungsprämie für alle.
Wie gewohnt startet die Branche Anfang April mit dem neuen Kollektivvertrag. Die Verhandlungen wurden nun mit Mitte Dezember frühzeitig abgeschlossen, damit soll eine bessere Planbarkeit für alle Mitglieder gewährt werden.
Das bringt der neue Kollektiv-Vertrag für österreichische Kolleg*innen
Der Abschluss bringt eine Steigerung in Höhe von 165 Euro in jeder Lohngruppe, das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 9,95 Prozent und ist ein Schritt in Richtung eines Mindesteinkommens von 2.000 Euro.
Die Einkommen der Lehrlinge werden im 1. und 2. Lehrjahr um 100 Euro und im 3. sowie 4. Lehrjahr um jeweils 160 Euro erhöht.
Die Teuerungsprämie soll Friseur*innen dabei unterstützen, die Mehrkosten abzufedern. Friseur*innen erhalten 120 Euro und Lehrlinge 60 Euro für die Monate Jänner, Februar und März (Brutto für Netto). Teilzeitkräfte erhalten den aliquoten Teil.
Was verdient ein Friseur ab 1. April 2023:
Jede Lohngruppe erhält ab 1. April 2023 eine Steigerung in Höhe von € 165
Euro | |
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Angelernte | 1.740,00 |
1.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 1.770,00 |
2.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit | 1.804,00 |
3.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit | 1.845,00 |
4.) im 6. Jahr der Berufstätigkeit | 1.975,00 |
Lehrlinge erhalten um € 100,- im 1. und 2. Lehrjahr mehr, 3. und 4. Lehrjahr wird um jeweils € 160,- erhöht:
Lehrlingseinkommen | Euro |
---|---|
im 1. Lehrjahr | 700,00 |
im 2. Lehrjahr | 800,00 |
im 3. Lehrjahr | 1.080,00 |
im 4. Lehrjahr | 1.180,00 |
Teuerungsprämie:
Für die Monate Jänner, Februar und März 2023 erhalten die ArbeitnehmerInnen eine Teuerungsprämie jeweils in Höhe von € 120,- und die Lehrlinge in Höhe von € 60,-. Teilzeitkräfte erhalten den aliquoten Teil.
► Hier geht es zum Lohnabkommen für Friseur*innen mit Gültigkeit ab 1. April 2023
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