05.11.2021

Österreich: 2G Nur noch Genesene oder Geimpfte dürfen zum Friseur

Österreich setzt wieder auf bundesweit einheitliche strengere Maßnahmen. Ab Montag, 8. November gilt im ganzen Land 2G für die Nutzung Körpernaher Dienstleister. Nur Geimpfte und Genesene dürfen dann zum Friseur. Der Impfnachweis gilt für 9 Monate nach Zweitstich, 3G für MitarbeiterInnen besteht weiterhin. Keine Maskenpflicht für KundInnen bleibt aufrecht...

Quasi Ausschluss an Freizeit & Vergnügen für Ungeimpfte in Österreich

Die Bundesregierung hat am Freitagabend verschärfte Corona-Maßnahmen für ganz Österreich bekannt gegeben, die ab Montag, den 8. November bundesweit gelten. Zutritt zu körpernahen Dienstleistern, zu Hotellerie, Gastronomie, Sport- und Kultureinrichtungen, bekommt nur noch wer genesen oder geimpft ist.

Es gilt eine Übergangsfrist von 4 Wochen. Das bedeutet, die 1. Teilimpfung gilt mit einem negativen PCR-Test für die kommenden 4 Wochen als 1G und ermöglicht somit den Zutritt zum Friseur. Das soll als Anreiz gesehen werden, Menschen zur Impfung zu bewegen. „Wir werden die Zügel für die Ungeimpften straffer ziehen“, so Bundeskanzler Alexander Schallenberg in seiner Erklärung.

Der Impfnachweis behält seine Gültigkeit bis 9 Monate nach dem zweiten Stich.

Für MitarbeiterInnen gilt bis auf weiteres 3G am Arbeitsplatz

Keine Maskenpflicht beim Friseur

  • Geimpfte MitarbeiterInnen oder MitarbeiterInnen mit negativem PCR Test müssen keine Maske tragen
  • Kunden müssen keine Maske tragen

Reaktion der Friseurinnung

Die österreichische Bundesinnung befürchtet bis zu 40 Prozent Umsatzeinbußen. „Hier muss es einen umfassenden Ersatz für die betroffenen Unternehmen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, der auf diese Rückgänge Bedacht nimmt“, fordert Österreichs Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder. 

Unverständnis über die Verschärfung herrscht zudem unter den Betrieben, hat es doch in den letzten Monaten keine Clusterbildungen gegeben.

Strengere Zugangsregeln für die Körpernahen Dienstleister dürfen keinesfalls dazu führen, dass sich das Geschäft aus den Salons in gänzlich unkontrollierte private Bereiche verlagert. Eine 2,5G-Regelung für Kundinnen und Kunden hätte die drohende Verdrängung von rund 40 % aus den Salons wesentlich vermindert, so Eder.

Für MobilfriseurInnen gelten selbstverständlich die gleichen Regelungen wie für niedergelassenen Betriebe, bedient werden dürfen nur Kundinnen mit 2G.