26.09.2024
NRW: Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, ab 2025 13,70 Stundenlohn
Der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen hat bereits zu Beginn des Jahres die Friseurlöhne um 4,35% angehoben, eine weitere Erhöhung folgt und wurde allgemeinverbindlich erklärt.
Bereits im April hatten sich der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die VereinteDienstleistungsgewerkschaft (ver.di), auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Friseurhandwerk NRW geeinigt.
Nach der Sitzung des Tarifausschusses am 21. August 2024 ist der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl- Josef Laumann der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und hat den Entgelttarifvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Bekanntmachung wurde im Bundesanzeiger am 20.09.2024 veröffentlicht, Link siehe unten.
Neue Tarife Friseurhandwerk NRW
Mit der Tariferhöhung 2024 liegt der Tariflohn in NRW in der untersten Tarifgruppe um 6,4% über dem Mindestlohn. (► Tarifvertrag Friseur NRW 2024)
Ab dem 01.01.2025 werden die Vergütungsgruppen um weitere 3,80% angehoben, somit wird der Abstand zum Mindestlohn auf 6,9% ausgeweitet.
ab 1.1.2025 | Monat | Stunde |
Vergütungsgruppe 1 | 2.342,70 € | 13,70 € |
Vergütungsgruppe 2 | 2.443,59 € | 14,29 € |
Vergütungsgruppe 3 | 2.594,07 € | 15,17 € |
Vergütungsgruppe 4 | 2.814,66 € | 16,46 € |
Vergütungsgruppe 5 | 3.055,77 € | 17,87 |