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22.08.2025

Neuer NRW Tarifvertrag: Höhere Vergütung & Prüfungsprämie

Nach konstruktiven Tarifverhandlungen haben sich der Friseur- und Kosmetikverband NRW und die Gewerkschaft ver.di auf ein umfassendes Einigungspaket verständigt.

Die neue Vereinbarung hat sich zum Ziel gesetzt, den Friseurberuf attraktiver zu machen, Fachkräfte zu halten und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Dabei sollten auch die Belange der Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber im Blick behalten werden.

Höhere Ausbildungsvergütung in NRW ab 1.8.2025

Ab dem 1. August 2025 steigen die Vergütungen für Auszubildende in allen Lehrjahren – zwischen 4,8 % und 6,3 %. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. August 2026 um rund 4,6 % bis 4,9 %.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen automatisch um 5 % über die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung angehoben werden, sollte diese während der Laufzeit erreicht oder überschritten werden.

„Wir setzen damit ein klares Zeichen für die Wertschätzung und Förderung unseres Nachwuchses. Unser Ziel ist es, jungen Menschen eine attraktive und faire Ausbildung im Friseur- und Kosmetikhandwerk zu bieten“, erklärt Mike Engels (stv. Vorsitzender des Friseur- und Kosmetikverbands NRW).

 Vergütung aktuellab 1.8.2025ab 1.8.2026
1. Lehrjahr710 €750 €785 €
2. Lehrjahr830 €870 €910 €
3. Lehrjahr955 €1.015 €1.065 €

Leistungsprämien für Gesellenprüfungen

Für besonders gute Ergebnisse in der Gesellenprüfung Teil 1 erhalten Auszubildende künftig eine Prämie, die als Zusatzvereinbarung zum Manteltarifvertrag geregelt wird:

  • ab 75 Punkten: 75 €
  • ab 81 Punkten: 100 €

Lohnsteigerungen für Friseure und Friseurinnen

Auch der Gehaltstarifvertag wurde in derselben Verhandlungsrunde mit vereinbart. So erhöht sich das Einstiegsgehalt der Vergütungsgruppegruppe 1 ab dem 1. Januar 2026 um 6,57 % und zum 1. Januar 2027 um weitere 4,79 %. Diese Erhöhungen werden auf alle Entgeltgruppen übertragen.

„Mit diesem Abschluss sorgen wir für eine spürbare Einkommensverbesserung in unserer Branche. Das ist ein wichtiger Beitrag, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten“, so Ingo Lanowski (Verbandsvorsitzender des Friseur- und Kosmetikverbands NRW).

VGseit 01.01.2025ab 1.1.2026ab 1.1.2027
113,70 €14,60 €15,30 €
214,29 €15,23 €15,96 €
315,17 €16,17 €16,94 €
416,46 €17,54 €18,38 €
517,87 €19,04 €19,96 €

 

Laufzeiten und Planungssicherheit

Der neue Tarifvertrag für Auszubildende gilt bis zum 31. Juli 2027, der Entgelttarifvertrag für Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2027. Damit schaffen beide Parteien langfristige Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte.

Ein starkes Signal für die Branche

Der Friseur- und Kosmetikverband NRW sieht in diesem Abschluss einen wichtigen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt in den Betrieben zu fördern.

Allgemeinverbindlichkeit

Beide Parteien haben sich wieder darauf verständigt, die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären zu lassen - dieser Prozess ist angestoßen und wird noch etwas Zeit benötigen.