Landesinnungsverband des bayrischen Friseurhandwerks

07.08.2018

Neuer Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Bayern

Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für Friseurhandwerk + Vergütung für Azubis in Bayern

Der Landesinnungsverband des bayrischen Friseurhandwerks hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di die Allgemeinverbindlichkeit beantragt und geht davon aus, dass sie rückwirkend ab Inkrafttreten erklärt wird.

Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im bayrischen Friseurhandwerk

Zum 1. August 2018 tritt der erste Vergütungstarifvertrag für die Auszubildenden im bayerischen Friseurhandwerk in Kraft.

Er sieht eine Ausbildungsvergütung von

  • 500 € im ersten,
  • 590 € im zweiten und
  • 745 € im dritten Ausbildungsjahr

auf Basis einer Ausbildungszeit von 39 Wochenstunden vor.