07.08.2018
Neuer Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Bayern
Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für Friseurhandwerk + Vergütung für Azubis in Bayern
Der Landesinnungsverband des bayrischen Friseurhandwerks hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di die Allgemeinverbindlichkeit beantragt und geht davon aus, dass sie rückwirkend ab Inkrafttreten erklärt wird.
Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im bayrischen Friseurhandwerk
Zum 1. August 2018 tritt der erste Vergütungstarifvertrag für die Auszubildenden im bayerischen Friseurhandwerk in Kraft.
Er sieht eine Ausbildungsvergütung von
- 500 € im ersten,
- 590 € im zweiten und
- 745 € im dritten Ausbildungsjahr
auf Basis einer Ausbildungszeit von 39 Wochenstunden vor.