

14.03.2025
Mindestlohnkontrollen in München: Verstöße in jedem 4ten Betrieb
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Ob das wirklich in Friseursalons und Barbershops gezahlt wird überprüfte diese Woche das Hauptzollamt München mit mal wieder traurigen Ergebnissen…
Erst im Februar kontrollierte die Handwerkskammer in München die Anwesenheit von Meistern in Barbershops (imSalon berichtete). Jetzt schlägt das Zollamt zu: Mal wieder sind die Ergebnisse erschreckend.
Während die angehende Regierung über die Erhöhung des Mindestlohns spricht, prüft das das Hauptzollamt München, ob die Betriebe vor Ort überhaupt Mindestlohn zahlen. Aufgedeckt werden massive Mindestlohnverstöße in einem Viertel der Münchner Betriebe.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Insgesamt prüften mehr als 100 Beschäftigte des Hauptzollamts München rund 90 Betriebe im Stadtgebiet München, darunter hauptsächlich Friseursalons und Barbershops sowie Nagelstudios. Mit dabei war auch Brigitte Faust, Mitglied der Mindestlohnkommission für die Arbeitgeberseite. Sie begleitete die Prüfung des Münchner Zolls, um sich vor Ort ein genaues und detailliertes Bild der Abläufe und Verfahren zu verschaffen.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.