Credit: Martin Steiger

01.07.2020

Friseur-Mindestlohn steigt stufenweise auf 10,45 Euro bis Juli 2022

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das teilte die zuständige Kommission am 30. Juni 2020 in Berlin mit.

Konkret soll der Mindestlohn laut der Empfehlung wie folgt steigen:

  • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
  • Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite Anhebung auf  9,60 Euro folgen,
  • eine dritte Erhöhung kommt zum 1. Januar 2022  auf 9,82 Euro.
  • Die vierte Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor.

Nach mehreren Boomjahren war die Mindestlohn-Empfehlung auch mit Blick auf den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Corona-Pandemie mit Spannung erwartet worden. Die Arbeitgeber hatten angesichts der Belastungen vieler Unternehmen in der Krise vor zu großen Erhöhungen gewarnt. Die Gewerkschaften forderten dagegen eine spürbare Anhebung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und zahlreiche Parteien im Bundestag fordern seit längerem 12 Euro Stundenlohn als Mindestlohn in Deutschland – auch angesichts der Krise.

Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne. Die Empfehlung im Mindestlohn-Gremium fiel nach neunstündigen harten Verhandlungen schlussendlich einstimmig. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei aber in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.  Es ist sicherlich positiv zu bewerten, dass die Erhöhung des Mindestlohns zunächst relativ moderat verläuft. Die Zielgröße von 10,45 Euro für Mitte 2022 ist für das Friseurhandwerk gleichwohl herausfordernd.