

18.04.2025
Massive Schwerpunktaktion Schwarzarbeit: Über 500 Salons kontrolliert
30 Hauptzollämter mit 1.300 Zollbediensteten deutschlandweit haben in der letzten Woche Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit in Barbershops, Friseursalons und Kosmetikstudios gesetzt. Wir haben 13 Regionen im Detail ausgewertet - es kommen laufend weitere dazu - eine erste Bilanz: Über 500 Salons und fast 1.500 Mitarbeitende wurden überprüft.
Eine erste Bilanz der bundesweiten Zollkontrollen zeichnet wieder ein ernstes Bild: Schwarzarbeit, Mindestlohnunterschreitungen, Hygienemängel, unterschlagene Sozialabgaben und fehlende Handwerksrolleneinträge. Die Liste der Missstände ist lang.
Umso wichtiger, dass die Hauptzollämter nun auf eine großangelegte Aktion gesetzt haben - deutschlandweit fanden in der letzten Woche verdachtsunabhängige Sonderprüfungen im Friseur- und Kosmetikgewerbe statt.
"Die Friseur- und Kosmetikbranche wurde bewusst in den Fokus genommen, um weitreichende Erkenntnisse zu gewinnen. Die gesamte Branche ist nach wie vor besonders häufig von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen" heißt es von Seiten der Generalzolldirektion.
Alleine die Hauptzollämter (HZA) Karlsruhe, Hamburg, Frankfurt am Main, Augsburg, Giessen, Nürnberg, München, Saarbrücken, Bielefeld, Aachen, Bremen, Magdeburg und Dresden haben in der letzten Woche 509 Salons mit 1.480 Mitarbeitenden überprüft.
Es sind noch nicht alle beteiligten Zollämter ausgewertet, weitere, hier nicht aufgezählte, Hauptzollämter sind involviert.
Wir haben eine Übersicht über einige regionale Prüfungsergebnisse:
HZA München
In einer regionalen Schwerpunktprüfung hat das Hauptzollamt München gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat 30 Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios mit 110 Beschäftigten überprüft.
"Bei jedem vierten Betrieb bedarf es einer weiteren Prüfung durch die FKS (z.B. illegaler Aufenthalt oder Ausweismissbrauch)", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
HZA Dresden
In Dresden, Leipzig, Bautzen, Weißwasser, Döbeln und Riesa kontrollierten 60 Zöllner über 30 Barbershops und Friseursalons mit 70 Angestellten. Im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit nahmen auch Vertreter der Handwerkskammern und der zuständigen Finanzämter an allen Prüfungen teil. Es gab 14 Sachverhalte, die nun geprüft werden, unter anderem Verstoß gegen das Mindestlohngesetz und Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Eine angetroffene Person wollte flüchten und wurde festgenommen.
„Gerade in Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung liegt das besondere Augenmerk des Zolls auf der ordnungsgemäßen Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung, auf der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und der Prüfung, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen werden“, heißt es in der Aussendung des Hauptzollamts Dresden.
HZA Giessen
Das Hauptzollamt Giessen hat insgesamt 82 Betriebe und 206 Mitarbeitende in Nord-, Ost-, Mittelhessen kontrolliert, unter anderem in den Regionen Gießen, Wetzlar, Fulda, Kassel, dem Werra-Meißner-Kreis, dem Vogelsbergkreis und dem Schwalm-Eder-Kreis.
"Vor Ort ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße wie Nicht-Zahlung des Mindestlohns, die nun eine genauere Überprüfung der Geschäftsunterlagen notwendig machen" so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen, Stephanie Auerswald. "Sollten sich die Verstöße bestätigen, so werden rechtliche Schritte gegen die Arbeitgeber eingeleitet.“
In 13 Fällen wurden Personen angetroffen, die ohne Arbeits- und Aufenthaltspapiere beschäftigt wurden, davon mehrere Personen aus Vietnam – gegen diese und ihre Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.
HZA Hamburg
In den Hamburger Bezirken Mitte, Wandsbek und Eimsbüttel wurden in Kooperation mit der Handwerkskammer und der Friseurinnung 19 Salons mit 51 Mitarbeitern überprüft.
In allen kontrollierten Barbershops wurden hygienische Mängel festgestellt. Zudem gab es mehrfache Brandschutzmängel und 10 Ermittlungsverfahren eingeleitet, in erster Linie wegen Verdacht auf illegalen Aufenthalt und unerlaubter Erwerbstätigkeit. Auch Verstöße gegen den Mindestlohn wurden festgestellt. In 7 Fällen gab es eine Unterschreitung des Mindestlohns und in 11 Fällen Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Besonders krass: In einem Fall steht der Verdacht auf Geldwäsche im Raum. "In dem Geschäft soll an neun Betriebstagen ein unterer sechsstelliger Geldbetrag erwirtschaftet worden sein", heißt es in der Aussendung der Polizei Hamburg.
HZA Augsburg
Das HZA Augsburg hat in einer regionalen Sonderprüfung in Schwaben und Teilen Oberbayerns mehr als 75 Salons und 160 Mitarbeitende überprüft. Schwerpunkt der Überprüfungen lag bei der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die Zahlung des Mindestlohns. In 15 Fällen gibt es den Verdacht, dass dieser unterschritten wurde, in zwei Fällen wurden Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt.
„Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“, heisst es in der Aussendung des HZA Augsburg.
HZA Nürnberg
In Nürnberg und ganz Mittelfranken kontrollierte das FKS des Hauptzollamtes 60 Betriebe mit 140 Mitarbeitenden. Die Beschäftigten wurden zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt – daraus sind eine Reihe von Verstößen ans Licht gekommen. 11x gab es den Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns, 12x gab es Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Umfangreiche Nachprüfungen der Geschäftsunterlagen sind eingeleitet.
HZA Bielefeld
In Bielefeld wurden in Kooperation mit der Handwerkskammer, dem Ordnungsamt und dem Finanzamt 88 Mitarbeitende überprüft. Auffällig war vor allem die Anzahl an Personen, die sich nicht ausweisen konnte. Dazu gab es 4 Verstöße gegen den Mindestlohn und illegale Ausländerbeschäftigung, 3 Verdachtsmomente der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und in 2 Fällen von Sozialleistungsmissbrauch.
HZA Frankfurt am Main
Im Stadtgebiet von Frankfurt am Main wurden 7 Salons mit 20 Mitarbeitenden kontrolliert. 23 Zollbeamte wurden von Kräften der Polizei unterstützt. In 2 Fällen gab es den Verdacht auf Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge, in einem Fall wurde der Mindestlohn unterschritten. In einem Fall muss die Arbeitserlaubnis geklärt werden, 2 Salons waren nicht in die Handwerksrolle eingetragen, 3 Bußgeldverfahren wurden wegen mangelnder Kassenführung eingeleitet, in 3 weiteren Fällen gab es Verwarngelder.
HZA Saarbrücken
In Saarbrücken, Landau und Kaiserslautern wurden 49 Salons und 135 Mitarbeitende in Kooperation mit den örtlichen Jobcentern überprüft.
Auch hier heißt es: "Bei den Prüfungen liegen insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus", so Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Zwei Personen versuchten bei den Kontrollen zu flüchten, eine davon sprang dafür sogar aus dem Fenster des ersten Stockes und verletzte sich so stark, dass die Rettung gerufen werden musste. Eine Person wurde noch am selben Tag aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. In mehreren Fällen wurde der Mindestlohn unterschritten und mehrere Personen waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet.
HZA Karlsruhe
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte in Karlsruhe eine Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Die Kontrollen fanden in 4 Regionen statt: Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen. Fazit: Es waren insgesamt 119 Zollbeamte im Einsatz, 210 Mitarbeitende wurden befragt, mehr als 55 Salons wurden kontrolliert, 43 Verfahren wurden eingeleitet.
In Karlsruhe wurden 10 Verfahren eingeleitet, unter anderem wegen Nichteinhaltung des Mindestlohns, Auflagenverstöße gegen Aufenthaltstitel und eine Person war wegen Körperverletzung gesucht.
In Heidelberg wurden für 91 befragte Personen 10 Verfahren eingeleitet, unter anderem wegen illegalen Aufenthalts und Beihilfe zu illegalem Aufenthalt. Eine Person war zru Abschiebung ausgeschrieben, eine Person ergriff nach der Vorlage eines falschen Ausweises die Flucht. In 28 Fällen wird die Rechtmäßigkeit des Bürgergeldbezugs überprüft.
In Rastatt wurden 11 Personen überprüft und 2 Verfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
In Ludwigshafen wurde 28 Personen in 7 Salons überprüft, 12 Strafverfahren und 9 Ordnungswidrigkeitsverfahren waren die Folge. Gründe dafür waren Nichteinhaltung des Mindestlohns und illegaler Aufenthalt. Hier wird ebenfalls der Bürgergeldbezug überprüft.
"Bei den Prüfungen unserer Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulationsformen festgestellt." erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Beispielsweise werden Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig, manchmal sogar gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern, oder die Arbeitnehmer werden als Selbstständige geführt".
HZA Aachen
In Aachen prüften Beschäftigte der Finanzkontrolle des HZA gemeinsam mit Bezirksregierung und Amt für Arbeitsschutz mind. 4 Barbershops und ein Tattoo Studio. 13 Beschäftigte wurden befragt, 2 davon waren illegal angestellt, mehrere Strafverfahren wurden eingeleitet.
"Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen regelmäßig bei den Prüfungen fest, dass der Mindestlohn unterschritten wird", so Elke Willsch, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Aachen. "Arbeitnehmer*innen, die in Mindestlohnbranchen beschäftigt sind, benötigen oft keine gründliche Ausbildung oder fundierte Fachkenntnisse. Das trägt leider auch dazu bei, dass dieser Personenkreis nicht nach den gesetzlichen Vorgaben entlohnt wird."
HZA Magdeburg
In den Regionen Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen und Stendal wurde verstärkt das Friseur- und Kosmetikgewerbe unter die Lupe genommen. Es wurden 88 Salons und 190 Beschäftigte kontrolliert.
„In 35 Fällen sind nun weitere Prüfungen der FKS erforderlich. Davon ergaben sich allein bei 20 Sachverhalten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung des Mindestlohns." teilt Sebastian Schultz vom Hauptzollamt Magdeburg mit.
Es gab 7 Fälle von fehlender Arbeitserlaubnis und 8 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Ausübung der Beschäftigung.
HZA Bremen
In Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und dem Landkreis Stade wurden 11 Betriebe und 87 Mitarbeitende kontrolliert und 23 Strafverfahren eingeleitet. Zudem gab es 21 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 16 weitere Verdachtsfälle.
Alle Achtung: In Delmenhorst waren alle Prüfungen ohne Beanstandungen!
Fazit
In allen Fällen schließen an die Prüfungen nun umfangreiche Nachermittlungen an. Bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen werden erfassten Aussagen mit den Geschäftsunterlagen verglichen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Ebenso ist man in Informationsaustausch mit der Rentenversicherung.