Verlängerung Lockdown Light - Friseure bleiben offen | Credit: Evgeny Timofeyev | AdobeStock

25.11.2020

Lockdown light verlängert: Friseure dürfen weiter offenbleiben

Die Bundesländer haben sich beim digitalen Bund-Länder-Gipfel auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember geeinigt. Friseure waren kein Thema

Der Kampf gegen die Corona Pandemie geht weiter. In der aktuellen Beschlussvorlage der Bundesregierung wird der bereits seit 2.11. dauernde Teil-Lockdown-light bis in den Dezember hinein, bis zum 20.12.2020 verlängert. Ab dem kommenden Dienstag, 1.12., gelten verschärfte Maßnahmen, ergänzend zu den bestehenden Regelungen aus dem November.

Spannend: Zum ersten Mal wird in den Medien bzw. bei der Verkündung des neuen Maßnahmenkataloges kein Wort über Friseure oder körpernahe Dienstleistungen benützt.

Für Friseurdienstleistungen ändert sich mit den neuen Bestimmungen somit nichts, aber folgende Neuerungen sind auch für Friseure von Bedeutung:

  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsferien vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 möglich sind. Eine Möglichkeit, die durchaus auch von Salons als Solidaritätsmaßnahme gesetzt werden kann.
  • Kinderbetreuung bleibt sichergestellt: Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen bleiben geöffnet, das hat höchste Bedeutung, wie die allermeisten Länderchefs betonen. 
  • Dafür sollen in einigen Bundesländern, allen voran Bayern, die Weihnachtsferien bereits früher starten. Ein Vorziehen der Weihnachtsschulferien auf dem 19.12.2020 wird von fast allen Bundesländern angestrebt.
  • Ausweitung der Maskenpflicht: diese gilt nun zusätzlich vor Geschäften, auf Parkplätzen und in engen Räumen.

Finanzielle Hilfen

Die finanziellen Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige werden fortgesetzt und vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 unterstützt. Die „Novemberhilfe“ wird um die "Dezemberhilfe" erweitert, diese betrifft jedoch hauptsächlich von Corona-bedingten Betriebsschließungen betroffene Betriebe.

Zentralverband begrüßt Corona-Winterfahrplan

Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks begrüßt den Corona Winterfahrplan der Bundesregierung: „Dass die Salons auch im Dezember weiter geöffnet bleiben dürfen, ist, trotz aller Herausforderungen für die Betriebe, ein positives Signal für das deutsche Friseurhandwerk. Die Fortsetzung unserer Kampagne #friseuregegencorona und die konsequente Einhaltung der Arbeits- und Hygienevorschriften in den Salons auch im Weihnachtsgeschäft ist jetzt elementar“, so Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). 

Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt der ZV die angekündigte „Dezemberhilfe“ für Betriebe. Sie müsse nur auch dort besser ankommen. Als Folge des verlängerten Teil-Lockdowns wird sich die Liquiditätssituation in vielen Betrieben zuspitzen. Es braucht daher zwingend weiter Liquiditätshilfen. Steuerrechtliche Corona-Erleichterungen wie vereinfachte, zinslose Stundungen, der Verzicht auf Säumniszuschläge sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen sollten daher auch im kommenden Jahr weiter gelten. Zudem sollten für Handwerksbetriebe die Möglichkeiten zum Verlustrücktrag substanziell ausgeweitet werden, so die Vorschläge des Handwerks. 

Bei hoher Inzidenz können auch weiterhin ergänzende und schärfere Maßnahmen auf regionaler Ebene durchgesetzt werden.