Lockdown in Österreich | Credit: Vallerato / AdobeStock

18.11.2021

Österreich geht in den Lockdown: Ab 22.11. schließen Friseure für 20 Tage - Impfpflicht fix

Der Vierte Lockdown startet am Montag 22.11.2021 in ganz Österreich. Vorerst für 20 Tage, danach gilt wieder der Lockdown für Ungeimpfte (2G). 2022 wird es eine Imfpflicht geben ...

Stand: 19.11., 10:30 Uhr

Keiner hat sich das in den vergangenen Monaten wirklich vorstellen können, vielleicht hat auch nur naive Hoffnung unsere Blicke getrübt. Jetzt ist es wieder so weit, der Vierte Lockdown kommt am kommenden Montag, 22.11.2021. Auch Friseure müssen schließen. 

Soeben verkündigte der österreichische Bundeskanzler Alexander Schallenberg den Vierten bundesweiten Lockdown der am Montag, 22.11. in Kraft tritt..

Diese Maßnahmen treten am 22.11. in Kraft

  • Lockdown österreichweit ab Montag, 22.11.2021
     
  • Dauer: Voraussichtlich 20 Tage, nach 10 Tagen wird neu evaluiert.
    Spätestens am 12.12. sollen die Maßnahmen automatisch enden.
    Nach dem Lockdown für alle, geht es am 12.12. wieder in einen Lockdown für Ungeimpfte über. Dann gilt wieder 2G
  • Es gelten bekannte Ausgangsbeschränkungen und Ausnahmen 
    Alle nicht lebensnotwendigen Bereiche des Handels, der Gastronomie, körpernahe Dienstleister, Friseure und alle Freizeitbereiche werden geschlossen.
    Die Ausnahmen: Zur Arbeit, zum Einkaufen des täglichen Bedarfs oder zur körperlichen und geistigen Erholung darf man das Haus verlassen.

  • Alle Schulstufen gehen ins Distance Learning,  es wird nur Betreuung vorhanden sein.

  • Es gibt eine Homeoffice-Empfehlung. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz.
     

Bundesweite Impfpflicht ab Februar 2022

Bei Vektor-Impfstoffen wird ab dem 4. Monat eine dritte Impfdosis empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen ist sie ab vier Monaten möglich.

Der Grüne Pass wird ab 1.1.2022 auf sieben Monate für den dritten Stich verkürzt.

Um eine allgemeine Impfpflicht umzusetzen, wird ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die Impfpflicht soll spätestens am 1. Februar 2022 Inkrafttreten.