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17.01.2019

Kontrollintensität zeigt erste Ergebnisse bei Schwarzarbeit im Friseurhandwerk

Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2018 die Kontrollen im Friseurhandwerk ausgeweitet.

Der Zentralverband informiert über erste Erfolge im Kampf gegen Schwarzarbeit.

Im Rahmen des Bündnisses zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von Bundesfinanzministerium (BMF), Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) und Ver.di im Friseurhandwerk hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Kontrollintensität in der Friseur- und Kosmetikbranche deutlich gesteigert.

Die Bündnispolitik zeigt sichtbare Erfolge: Im Jahr 2018 wurden 1.508 Betriebe im Friseurhandwerk kontrolliert, die Kontrollen sind somit gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Das führte in 2018 zu 537 bereits abgeschlossenen Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung und Leistungsmissbrauch und insgesamt 375 abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Neben den noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren wurden bereits Geldstrafen und -bußen in Höhe von rund 350.000 Euro verhängt. Die festgestellten Schadenssummen von fast 3 Mio. Euro, die zu entsprechenden Nachzahlungsverpflichtungen führen, lösen im übrigen nachgelagerte Kontrollen der Rentenversicherungsträger und Finanzbehörden aus.

Exemplarisch ist die Schwerpunktprüfung in Sachen illegale Beschäftigung im Friseurhandwerk durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe zu nennen. Insgesamt wurden dabei im Oktober 2018 unter Einsatz von 100 Beamten 187 Objekte geprüft und 474 Personen einer Befragung unterzogen. In 108 Fällen wurde Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen. Dabei wurden zwölf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt und drei Delikte von illegaler Ausländerbeschäftigung ermittelt. In zehn Fällen fand ein sogenannter Leistungsmissbrauch statt. Bei 45 Sachverhalten muss eine weitergehende Überprüfung zeigen, ob auch hier gegen Rechtsnormen verstoßen wurde.

Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück konnte einen Sozialbetrüger gezielt überführen. 2.250 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Syke gegen einen faktischen Geschäftsführer aus der Friseurbranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 29 Fällen sowie Leistungsbetrugs.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) vertritt als Bundesinnungsverband die Gesamtinteressen des deutschen Friseurhandwerks. In ihm sind 13 Landesinnungsverbände zusammengeschlossen, deren Mitgliederbasis rund 260 Friseur-Innungen bilden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 80.000 Friseursalons mit über 200.000 Beschäftigten und rund 22.000 Auszubildenden. Der Jahresumsatz liegt bei über 6,8 Milliarden Euro. Präsident des Zentralverbandes ist Harald Esser, Hauptgeschäftsführer ist Jörg Müller. Sitz der ZV-Geschäftsstelle ist Köln.