

27.01.2026
Kontrollen in Worms: 70% ohne Betriebsleitung
Die Handwerkskammer Rheinhessen und das Ordnungsamt Worms überprüften im Januar Friseurbetriebe sowie Barbershops. Das Ergebnis: In 70% der Salons fehlten MeisterIn bzw. die erforderliche Betriebsleitung.
Worms: Die HWK Rheinhessen und das Wormser Ordnungsamt kontrollierten 10 Betriebe, davon waren nur in 3 Betrieben eine Betriebsleitung bzw. Friseur-MeisterInnen vor Ort.
Konsequenzen für betroffene Betriebe
Die Handwerkskammer kündigte Nachkontrollen in den 7 betroffenen Betrieben an. Sollte dann erneut keine qualifizierte betriebliche Leitung anzutreffen sein, kann der Salon geschlossen werden.
Kontrollen zum Schutz der KundInnen
Grund der Überprüfung war laut Presse-Berichten der Schutz der Friseur-KundInnen. Die Kontrollen erfolgten in Betrieben, in denen die Betreiber selbst nicht über einen Meistertitel oder die Betriebsleiterfunktion verfügen. Die Anwesenheit einer verantwortlichen Person in Form von Friseur-MeisterIn oder Betriebsleitung ist Voraussetzung, um einen Salon legal zu betreiben.
Warum ist die Qualifikation notwendig?
Aufgrund der (scharfen) Werkzeuge sowie der Verwendung chemischer Produkte müssen Friseurbetriebe in die Handwerksrolle eingetragen sein, und eine qualifizierte Aufsicht (Friseur-MeisterIn oder Betriebsleitung) während der Öffnungszeiten anwesend sein.

