Dieter Schneider

01.02.2021

Dieter Schneider: Es braucht konkrete Klagen auf Schadenersatz

Dieter Schneider meldet sich zurück, noch immer liegt ihm die Friseurbranche am Herzen und in der aktuellen Coronabedingt schwierigen Situation für die Branche hat er begründete Forderungen, denn klagen können Unternehmer, aber auch MitarbeiterInnen...

Kommentar Dieter Schneider:

Bisher habe ich mich öffentlich zur Situation im deutschen und  österreichischen Friseurhandwerk nicht geäußert, obwohl ich schon mehrfach dazu aufgefordert worden bin, Der Hauptgrund ist, dass ich die Branche nicht mehr intensiv beobachte, und deshalb keine Ratschläge ohne ausreichende Kenntnis der Lage geben wollte. Jahrzehnte lang habe ich in der MARKTLÜCKE  und bei Seminaren und Kongressen immer wieder „gepredigt“: Keine Programme ohne Zielsetzung, keine Zielsetzung ohne Lagebeurteilung.

Die Lagebeurteilung ist jetzt für mich nicht mehr das Problem. Die ist eindeutig. Es ist die Zielsetzung für das Friseurhandwerk und seine Zulieferwirtschaft im Zeichen des andauernden Lockdowns. Ich halte die Forderung nach sofortiger Aufhebung des Öffnungsverbots für stationäre Friseurunternehmen verbunden mit konkreten Klagen auf Schadenersatz für das effektivste Programm. Mit jedem weiteren Tag Schließung wachsen die wirtschaftlichen Probleme nicht linear, sondern exponentiell.

Da hat ein nicht weisungsgebender Amtsrichter, jemanden vom verhängten Bußgeld freigesprochen, der sich schon im Frühjahr 2020 bei einer privaten Feier nicht an die damaligen Kontaktregeln gehalten hat. Auf 20 Seiten hat er das damit begründet, dass die damaligen Maßnahmen diesbezüglich rechtswidrig, ja sogar verfassungswidrig  sind. Internetmedien wie „Ach gut“ oder „Tichys Einblick“ haben darüber ausführlich mit wichtigen Zitaten und Fundstellen  berichtet. „Focus“ z. B. hat auch ausführlich, aber so allgemein berichtet, dass sich die meisten Leser kein Urteil darüber bilden konnten, was an der Sache dran ist.

Blaupause für Schadenersatzklage

An der Sache ist auch für das Friseurhandwerk sehr viel dran, denn es liefert eine Blaupause für die Begründung von Schadenersatzklage wegen der Zwangsschließung von Friseurunternehmen oder Kosmetikunternehmen.

Klagen könnten auch angestellte Friseurinnen oder Friseure, die durch fehlenden  übertariflichen Leistungslohn und steuerbefreites Trinkgeld monatliche Einkommenseinbußen von über 1.000 € haben können und das nicht durch Schwarzarbeit ausgleichen wollen. Bisher habe ich nichts davon von deutschen Verbandsorganisation gehört. Ich denke auch an die Auszubildenden (ich würde immer noch lieber Lehrlinge schreiben), die nichts praktisch lernen können für die aber Abwesenheitsprämien gezahlt werden müssen, weil für sie kein Kurzarbeitergeld beantragt werden kann.

Wenn mit den Klagen nichts erreicht wird, dann kann zumindest die alte Forderung nach einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Friseur- und Kosmetik-Dienstleistungen mit Aussicht auf Erfolg aufgefrischt werden.

Herzliche Grüße

Dieter Schneider