22.03.2021

Köln: Testpflicht für Friseure und Kunden

Kunden müssen ab heute als Eintrittstest in den Friseursalon einen maximal 24 Stunden alten negativen Coronatests vorlegen können. Corona-Selbsttest im Salon, vor FriseurIn, ist möglich

Ab heute, Montag, 22. März 2021, treten in der Stadt Köln neue Corona-Regeln in Kraft, die vor allem auch FriseurInnen betreffen:

  • OP- / FFP2-Masken Pflicht
     
  • KUNDEN müssen vor als Eintrittstest in den Salon einen maximal 24 Stunden alten negativen Coronatests vorlegen können.
    Corona-Selbsttest im Salon, vor FriseurIn ist möglich
     
  • FRISEURE müssen alle zwei Tage einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen.

 Ab heute ist in Köln überall dort, wo eine Maskenpflicht gilt, mindestens eine OP- oder eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder unter 14 Jahren können alternativ eine Alltagsmaske tragen.

Für den Besuch beim Friseur und bei der Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen gilt zudem der Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Coronatests notwendig. Der Nachweis kann auch durch einen Corona-Selbsttest geführt werden, der von den BesucherInnen unmittelbar vor Ort in Anwesenheit des Personals durchgeführt wird. 

Wie die Testung dokumentiert werden soll, dazu liegen uns aktuell noch keine Details vor, eine Anfrage läuft.

Wer körpernahe Dienstleistungen erbringt (FriseurInnen/ MobilfriseurInnen), muss alle zwei Tage einen Schnell- oder Selbsttest durchführen.