17.09.2021
Keine 2G Regelung für Baden-Württembergs Friseure
Ungeimpfte KundInnen dürfen weiterhin den Friseursalon (Achtung bei der Basis- und Warnstufe) mit einem Antigentest besuchen. Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg hatte sich zuvor dafür bei den Ministerien eingesetzt.
Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona Verordnung angepasst, die seit 16. September 2021 gilt.
Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg hat sich bereits im Vorfeld bei den zuständigen Ministerien für seine Innungsmitglieder und für das gesamte Friseurhandwerk in Baden-Württemberg eingesetzt und stark gemacht. So konnte erreicht werden, dass die 2G Regelung für die körpernahen Dienstleistungen (Ausnahme Logopädie, Physio- und Ergotherapie etc.) in Baden-Württemberg nicht umgesetzt werden muss.
Ungeimpfte Kundinnen und Kunden dürfen also weiterhin den Friseursalon (Achtung bei der Basis- und Warnstufe) mit einem Antigentest besuchen.
Weitere Informationen zur Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg oder beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg