Credit: Martin Steiger

17.09.2021

Keine 2G Regelung für Baden-Württembergs Friseure

Ungeimpfte KundInnen dürfen weiterhin den Friseursalon (Achtung bei der Basis- und Warnstufe) mit einem Antigentest besuchen. Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg hatte sich zuvor dafür bei den Ministerien eingesetzt.

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona Verordnung angepasst, die seit 16. September 2021 gilt.

Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg hat sich bereits im Vorfeld bei den zuständigen Ministerien für seine Innungsmitglieder und für das gesamte Friseurhandwerk in Baden-Württemberg eingesetzt und stark gemacht. So konnte erreicht werden, dass die 2G Regelung für die körpernahen Dienstleistungen (Ausnahme Logopädie, Physio- und Ergotherapie etc.) in Baden-Württemberg nicht umgesetzt werden muss.

Ungeimpfte Kundinnen und Kunden dürfen also weiterhin den Friseursalon (Achtung bei der Basis- und Warnstufe) mit einem Antigentest besuchen.

Weitere Informationen zur Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg oder beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg