Der Zentralverband appelliert an das Friseurhandwerk | C: Adobestock/Zerbor

11.08.2021

Impf-Appell des ZV: Wir wollen, dass alle gesund bleiben

Gestern Abend beschlossen Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz strengere Auflagen für Ungeimpfte. Der ZV begrüßt die kommende Strategie und appelliert an das Friseurhandwerk, sich impfen zu lassen.

„Das Impfen ist und bleibt die einzig erfolgversprechende Strategie, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie einschließlich neuerlicher Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf das mögliche Minimum zu begrenzen“, kommentiert ZV Präsident Harald Esser die aktuelle Entwicklung der Pandemie-Politik in Deutschland. „Je höher die Impfraten sind, desto schneller können unsere Betriebe wieder uneingeschränkt arbeiten und ausbilden. Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Beschäftigten wie auch ihre Kunden schützen. Der sicherste Weg dahin ist, geimpft zu sein.“

Die neuen Auflagen in der Übersicht

3G für Innenräume

Ab dem 23. August 2021 soll mittels entsprechender Landesregelungen der Zugang zu bzw. die Nutzung von Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseursalons und Kosmetikstudios), Sport im Innenbereich, Gottesdiensten, Veranstaltungen im Innenraum sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen nur für Geimpfte, Genesene und (negativ) Getestete möglich sein („3G-Regel“).

7 Tage Inzidenz unter 35

Anerkannt werden sollen negative Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind oder negative PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Die Länder können jedoch Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

Impfrate nach oben treiben

Zur neuen Entwicklung gehört ab dem 11. Oktober 2021 dann auch der Wegfall kostenfreier Bürgertests für alle, die keine kostenlose Impfung wollen. So soll die Bereitschaft noch nicht geimpfter Personen zu einer Corona-Impfung erhöht werden.

Harald Esser kritisiert die baldigen kostenpflichtigen Corona-Tests: „Das Fehlen kostenfreier Bürgertests für willentlich nicht geimpfte Personen wird für unsere Salons negative Folgen haben. Für potenzielle Kunden des Friseurhandwerks entstehen Zugangsbarrieren.“ Allerdings sei dies dagegen abzuwägen, dass andernfalls ein erneuter Lockdown für die Salons droht.